Der Hausarzt kann eine ärztliche Verordnung für ein Krankenbett ausstellen. Sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, können Betroffene damit ein Krankenbett auf Kosten der Krankenkasse erhalten. Ein Pflegebett wird hingegen von der Pflegekasse bezahlt – hier ist ein Pflegegrad erforderlich.
Damit ein Pflegebett von der Krankenkasse bzw. von der Pflegekasse übernommen wird, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. Das Pflegebett sollte die Pflege vereinfachen, Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder die Selbstständigkeit im Alltag fördern.
Wenn Sie oder Angehörige pflegebedürftig sind, aufgrund Ihres Gesundheitszustandes viel Zeit im Bett verbringen oder sogar bettlägerig sind, kann ein Pflegebett sinnvoll sein.
Pflegebetten werden in der Regel in verschiedene Kategorien eingeteilt. So gibt es Standard-Pflegebetten, Komfort-Pflegebetten, Modelle mit niedrigem Einstieg, Schwerlast-Pflegebetten und ein Bett-im-Bett-System. Menschen mit höherem Lebensalter greifen auch gerne auf Seniorenbetten zurück.
Ja, spezielle Pflegematratzen sind vor allem bei langer Liegedauer empfehlenswert. Sie werden unter gewissen Umständen von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse übernommen.
Die Kosten für ein Pflegebett trägt die Krankenkasse oder die Pflegekasse, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.