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Was muss auf einem Rezept für ein Pflegebett stehen?

Ein Mediziner kann ein Krankenbett verschreiben. Auf der ärztlichen Verordnung muss dann der Vermerk „behindertengerechtes Bett“ stehen. Bei Bewilligung trägt die Krankenkasse die Kosten für das Krankenbett.

Ein Pflegebett unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige

Was unterscheidet ein Pflegebett von einem normalen Bett und wann ist es Zeit, über ein Pflegebett nachzudenken? Diese und weitere Fragen stellen sich viele Menschen im höheren Lebensalter, mit und ohne Pflegegrad. Ein Pflegebett bietet sich grundsätzlich für alle Menschen an, die körperliche Einschränkungen besitzen. Diese machen sich häufig beim Aufstehen oder Hinlegen bemerkbar. Ein Pflegebett kann dabei helfen, mehr Sicherheit in den Pflegealltag zu bringen, zum Beispiel durch eine Absturzsicherung oder die Möglichkeit, das Pflegebett herunterfahren zu können. Auch für Angehörige bietet ein Pflegebett in vielen Fällen Vorteile. Hier ist nämlich ein rückenschonendes Arbeiten möglich.

Krankenbett oder Pflegebett – den Unterschied macht der Kostenträger

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass die Begriffe „Krankenbett“ und „Pflegebett“ praktisch als Synonym verwendet werden? Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied. Erstaunlicherweise verfügen die Betten über die gleichen Funktionen, die Ausstattungsmerkmale sorgen also nicht für die Unterscheidung. Lediglich der verantwortliche Kostenträger bestimmt darüber, ob es sich um ein Krankenbett oder Pflegebett handelt. Bei einem Krankenbett ist die Krankenkasse am Zug – sie kann das Hilfsmittel bewilligen und sich so für die Kostenübernahme bereit erklären. Das Pflegebett fällt hingegen in den Aufgabenbereich der Pflegekasse. Erst nach erfolgreicher Bewilligung beteiligt sich der Kostenträger an den Ausgaben für das Pflegebett.

Warum ist ein Rezept für ein Krankenbett erforderlich?

Die Krankenkasse beteiligt sich nur an den Pflegebettkosten, wenn ein Rezept, genauer gesagt eine ärztliche Verordnung, vorliegt. Doch warum ist die kleine Bescheinigung überhaupt notwendig? Nun, mit einer ärztlichen Verordnung kann die Krankenkasse genau nachvollziehen, warum das Krankenbett für den Patienten wichtig ist. Für die Kostenübernahme ist nämlich eine medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend. Eine ärztliche Verordnung macht deutlich, wodurch der Patient das Bett benötigt. Wichtig ist, dass auf dem Rezept „behindertengerechtes Bett“ vermerkt ist. Bei der Krankenkasse eingereicht, entscheiden die entsprechenden Mitarbeiter über eine Zusage. In wenigen Wochen können Sie dann das Krankenbett über einen Hilfsmittelversorger wie ein Sanitätshaus erhalten.

Gut zu wissen!

Für die Bewilligung eines Krankenbettes benötigen Sie keinen Pflegegrad. Sofern das Hilfsmittel Ihnen bei der Genesung oder bei der Verhinderung von Folgeerkrankungen hilft, einer Verschlechterung entgegenwirkt oder eine Therapie unterstützt, ist die wichtigste Voraussetzung erfüllt. Wenn Sie über eine ärztliche Verordnung verfügen, können Sie diese einfach bei der Krankenkasse einreichen.

Brauche ich auch ein „Rezept“ für ein Pflegebett?

Bei dem Pflegebett läuft es etwas anders. Natürlich muss auch hier der Kostenträger zweifelsfrei nachvollziehen können, dass Sie auf das Hilfsmittel angewiesen sind, der Weg dorthin ist aber meist etwas einfacher. Zunächst benötigen Sie einen Pflegegrad. Diesen können Sie bei der Pflegekasse beantragen. Dafür füllen Sie den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ aus. Die Pflegekasse beauftragt im Anschluss den Medizinischen Dienst bzw. MEDICPROOF damit, die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Während der Pflegebegutachtung kann ein Gutachter bereits Hilfsmittel empfehlen. Dazu gehört beispielsweise ein Pflegebett. Wird es als notwendig eingestuft, bezahlt die Pflegekasse Ihnen das Pflegebett. Nach einer recht neuen Regelung können nun auch Pflegekräfte bei Beratungseinsätzen oder Pflegefachpersonen von ambulanten Diensten der Pflegekasse eine Empfehlung für Hilfsmittel zukommen lassen – auch hier müssen Sie nichts weiter tun. Zusammengefasst bedeutet das, dass Sie für die Beantragung eines Krankenbettes, bei dem die Krankenkasse die Kosten trägt, ein Rezept brauchen, für ein Pflegebett ist das allerdings nicht nötig. Eine wichtige Voraussetzung ist hier aber, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und das Pflegebett die Pflege erleichtert, Ihnen mehr Selbstständigkeit verleiht oder die Beschwerden lindert. Nachlesen können Sie das im Paragraf 40 SGB XI.

Kombinieren Sie ein Pflegebett mit anderen Leistungen

Besitzen Sie einen anerkannten Pflegegrad, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Verfügung. Hierbei kommt es auch auf die Höhe des Pflegegrades an – die meisten Leistungen können Sie ab Pflegegrad 2 beanspruchen. Wenn Sie pflegebedürftig sind, ist es stets eine gute Idee, Pflegeleistungen miteinander zu kombinieren. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Aspekte, Sie könnten beispielsweise Pflegegeld mit Pflegeleistungen kombinieren, sondern auch um eine möglichst barrierefreie Umgebung – sie kann die Pflege nämlich entscheidend vereinfachen. Haben Sie ein Pflegebett bewilligt bekommen, überprüfen Sie, ob Sie einen Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen haben. Die Pflegekasse kann Ihnen bis zu 4000 Euro bewilligen, damit Sie Hürden im Pflegeumfeld abbauen können. Wie wäre es beispielsweise mit einem barrierefreien Bad oder einem Treppenlift? Erkundigen Sie sich am besten bei der Pflegekasse oder bei einem Pflegestützpunkt darüber, welche Maßnahmen in Ihrem Fall sinnvoll sind. Hier erhalten Sie auch wichtige Informationen zur Kostenübernahme und zu den erforderlichen Anträgen.

MC Seniorenprodukte ist Ihr Partner für Pflegebetten

Als inhabergeführtes Familienunternehmen ist uns der Kontakt zu unseren Kunden sehr wichtig. Kriterien wie Kundenzufriedenheit, Vertrauen, gute Beratung und erstklassige Produkte sind Teil unserer Unternehmensphilosophie. Bereits seit 1990 sind wir der Experte für Seniorenprodukte, die den Alltag von älteren und pflegebedürftigen Menschen vereinfachen. Sie interessieren sich für ein Pflegebett? Dann sehen Sie sich am besten vorab in unserem Onlineshop um – vielleicht finden Sie hier bereits ein Modell, dass Sie anspricht. Gemeinsam finden wir heraus, welches Pflegebett sich am besten für Sie eignet. Rufen Sie für eine eingehende Beratung einfach unseren freundlichen Kundenservice an oder wenden Sie sich an das Personal in unserem Fachgeschäft in Hohen Neuendorf – wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

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