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Ratgeber Elektromobile 2023

Unser Ratgeber zum Thema Elektromobile & Seniorenmobile. Aufgrund des positiven Feedbacks, bauen wir unseren Elektromobil Ratgeber jetzt weiter aus. Wir helfen Ihnen nicht nur das richtige Elektromobil zu finden, sondern zeigen Ihnen auch wissenswertes zur Technik, Pflege und Wartung damit Sie auf lange Zeit Freude an Ihrem Elektromobil haben.

Allzeit gute Fahrt wünscht Ihr Remo Schulz

Inhaltsverzeichnis:

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Ratgeber Elektromobile 2023

Unser Ratgeber zum Thema Elektromobile & Seniorenmobile. Aufgrund des positiven Feedbacks, bauen wir unseren Elektromobil Ratgeber jetzt weiter aus. Wir helfen Ihnen nicht nur das richtige Elektromobil zu finden, sondern zeigen Ihnen auch wissenswertes zur Technik, Pflege und Wartung damit Sie auf lange Zeit Freude an Ihrem Elektromobil haben.

Allzeit gute Fahrt wünscht Ihr Remo Schulz

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Ein Elektromobil zählt tatsächlich zu den Krankenfahrstühlen. Zumindest dann, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So darf ein Krankenfahrstuhl beispielsweise höchstens 15 km/h fahren und eine Gesamtmasse von 500 kg nicht überschreiten.

Was ist ein Krankenfahrstuhl?

Ein Krankenfahrstuhl ist eine Mobilitätshilfe für körperlich eingeschränkte Menschen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt im § 4, welche Voraussetzungen ein motorisierter Krankenfahrstuhl erfüllt. Unter anderem fährt er beispielsweise höchstens 15 km/h schnell.
Darf ein 25 km/h Elektromobil auf dem Bürgersteig fahren?
Nein. Ein Elektromobil, das per Definition zu den Krankenfahrstühlen zählt, fährt höchstens 15 km/h. Mit dieser bauartbedingten Geschwindigkeit darf es auch auf dem Bürgersteig fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Alle Modelle, die schneller fahren, sind dort nicht zulässig, wo Fußgänger unterwegs sind.
Menschen mit Handicap sind oft auf die Hilfe ihrer Angehörigen oder die externer Pflegekräfte angewiesen. Alltägliche Dinge, wie z.B. der Einkauf im Supermarkt werden allmählich zur Last und sind schon bald nicht mehr alleine zu bewerkstelligen. Abhilfe schafft hier ein sog. Elektromobil, das der betroffenen Person wieder ein Stück mehr Selbstständigkeit verleiht.
Ja, für Elektromobile bis 6 km/h gibt es praktisch keine Auflagen. Für Elektromobile die schneller als 6 km/h fahren gilt für alle die vor dem 01.04.1965 geboren sind, das Sie von der Führerscheinpflicht befreit sind!

Elektromobile in Bus und Bahn

Haben Fahrer eines Elektromobils einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme im öffentlichen Personennahverkehr? Dazu gibt es Gerichtsurteile, Pressestimmen, Stellungnahmen der Verkehrsbetriebe und auch endlich eine Lösung! – wir informieren über die aktuelle Situation.
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