Der Hausarzt kann eine ärztliche Verordnung für ein Krankenbett ausstellen. Sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, können Betroffene damit ein Krankenbett auf Kosten der Krankenkasse erhalten. Ein Pflegebett wird hingegen von der Pflegekasse bezahlt – hier ist ein Pflegegrad erforderlich.
Warum ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen Kostenträgern zu beschäftigen?
Ein Pflegebett kostet je nach Ausführung einige Tausend Euro. Um das eigene Portmonee zu schonen, ist es empfehlenswert, sich mit Kostenträgern auseinanderzusetzen. Bei einem Bett, das den Alltag von Versicherten unterstützen soll, kommen grundsätzlich die Pflegekasse oder die Krankenkasse infrage. Stellt der Hausarzt eine Verordnung für ein behindertengerechtes Bett aus, können Sie damit ein Krankenbett bei der Krankenkasse beantragen – zwar muss das Hilfsmittel medizinisch/pflegerisch notwendig sein, einen Pflegegrad brauchen Sie hier allerdings nicht. Bei einem Pflegebett ist das anders. Es unterscheidet sich von einem Krankenbett funktional oder optisch meist nicht. Hier ist lediglich ein anderer Kostenträger am Zug, nämlich die Pflegekasse. Soll sich diese an den Kosten für die Versorgung mit dem Hilfsmittel beteiligen, ist ein Pflegegrad notwendig.
Voraussetzungen, um ein Pflegebett vom Hausarzt zu erhalten
Ein Hausarzt schreibt nicht einfach auf Wunsch ein Krankenbett auf. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen mitbringen, damit der Mediziner eine Verordnung anfertigt. Je nachdem, ob es sich um ein Krankenbett oder Pflegebett handelt, variieren die Voraussetzungen.
Voraussetzungen für ein Krankenbett:
- Sie benötigen eine ärztliche Verordnung
- Das Bett muss einer Behinderung vorbeugen, sie ausgleichen oder den Behandlungserfolg unterstützen.
- Einen Pflegegrad müssen Sie nicht mitbringen
Voraussetzungen für ein Pflegebett:
- Das Bett muss den Pflegealltag erleichtern, die Selbstständigkeit des Versicherten steigern oder Beschwerden lindern.
- Ein Pflegegrad ist zwingend erforderlich.
Gut zu wissen!
Verschiedene Pflegebetten sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt. Wenn Sie mehr über übernahmefähige Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erfahren möchten, können Sie hier nach einzelnen Produkten suchen. Der Arzt kann übrigens eine Hilfsmittelnummer auf der ärztlichen Verordnung notieren, das erleichtert die Zuordnung des Hilfsmittels.
Pflegebett über die Pflegekasse: Holen Sie den MD mit ins Boot
Nicht nur Ihr Hausarzt kann die Versorgung mit dem Hilfsmittel unterstützen. Sind Sie pflegebedürftig, kann der Medizinische Dienst (MD), früher: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Ihnen bei Ihrem Wunsch nach einem Pflegebett helfen. Ein entsprechender Mitarbeiter kann auf dem Pflegegutachten bereits vermerken, dass ein höhenverstellbares Pflegebett in Ihrem Fall sinnvoll ist, das erleichtert die Beantragung. Unser Tipp: Scheuen Sie sich nicht, dem Gutachter Fragen zu Hilfsmitteln zu stellen. Auch ein Pflegestützpunkt oder die Pflegekasse sind Anlaufstellen, wenn es um die Beratung rund um Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel geht.
Pflegebett beantragen: erst über die Krankenkasse probieren, dann über die Pflegekasse?
Legen Sie sich bei dem Kostenträger nicht sofort fest, sondern ziehen Sie beide in Betracht. Oft wird empfohlen, zunächst den Gang über die Krankenkasse und dann über die Pflegekasse zu probieren und falls nötig, Widerspruch einzulegen. Am besten bleiben Sie im Gespräch mit den Kostenträgern und suchen gemeinsam eine Lösung. So können Sie Ihr Vorhaben deutlich beschleunigen. Wichtig ist aber, dass Sie Ihr Krankenbett oder Pflegebett nicht kurzerhand auf eigene Faust kaufen. Zumindest dann nicht, wenn Sie auf eine Kostenbeteiligung hoffen. Es kann nämlich passieren, dass sich die Kostenträger nicht beteiligen und Sie dann auf den Kosten sitzen bleiben. Eine schriftliche Genehmigung vor der Anschaffung ist also stets empfehlenswert.
Umgehen Sie den bürokratischen Dschungel und kaufen Sie das Pflegebett selbst
Sie haben keine Zeit und keine Lust für/auf Anträge, Genehmigungen und gebrauchte Modelle? Dann kaufen Sie das Pflegebett einfach selbst. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie können aus verschiedenen Modellen wählen, ein passendes Dekor zu Ihrer Einrichtung aussuchen und erhalten auf Wunsch ein neues Pflegebett. Um ein passendes Hilfsmittel zu finden, ist eine eingehende Beratung empfehlenswert. So können Ihre Bedürfnisse in die Kaufentscheidung miteinfließen und Sie erhalten alle Funktionen, die Sie sich von dem Pflegebett erhoffen. Meist bewährt es sich, sich zuvor eine Art Wunschzettel anzulegen. Was ist Ihnen besonders wichtig? Welche Einstellmöglichkeiten sollte das Bett in jedem Fall haben? Planen Sie für die Anschaffung ein wenig Zeit ein. So können Sie sich in Ruhe umsehen und geeignete Modelle im Blick behalten.
MC Seniorenprodukte berät Sie zu verschiedenen Pflegebettmodellen
Ein Pflegebett ist nicht nur eine sinnvolle, sondern auch eine sehr besondere Anschaffung. Das Pflegebett unterstützt Sie im Pflegealltag – viele Menschen wünschen sich jedoch, dass es nicht als solches erkennbar ist. Das ist kein Problem, denn viele Hersteller bieten Varianten an, die sich perfekt an die Wohnumgebung anpassen. Modelle in Holzoptik sind genauso möglich, wie farbige Stoffbezüge. Wir von MC Seniorenprodukte haben eine große Auswahl an Pflegebetten, die robust, einfach in der Handhabung und preisgünstig sind. Mit regelmäßigen Rabattaktionen und der Option, ein gebrauchtes Modell zu wählen, unterstützen wir Ihren Traum von einem bequemen sowie vielseitigen Bett. Werfen Sie doch schon einmal einen Blick in unseren Onlineshop. Für eine Beratung können Sie sich vertrauensvoll an unseren telefonischen Kundenservice wenden. Unser Fachgeschäft in Hohen Neuendorf lädt Sie zudem zu einem Besuch ein.
Autor: Remo Schulz
Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH
Position: Geschäftsführer
Website: Remo Schulz
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