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Wer bezahlt ein Pflegebett?

Die Kosten für ein Pflegebett trägt die Krankenkasse oder die Pflegekasse, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Während die Krankenkasse ein Rezept von Ihrem Hausarzt einfordert, verlässt sich die Pflegekasse unter anderem auf den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Darüber hinaus haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich selbst ein Pflegebett anzuschaffen.

Krankenkasse oder Pflegekasse: wer ist zuständig?

Sie sind pflegebedürftig und verbringen viel Zeit im Bett oder Sie wünschen sich im Alter zusätzlichen Komfort? Dann reicht ein normales Bett für Ihre Ansprüche wahrscheinlich nicht mehr aus. Ein Pflegebett gibt Ihnen durch eine Absturzsicherung tagsüber und nachts zusätzliche Sicherheit. Außerdem können Sie die Liegefläche durch einen Motor per Knopfdruck so anpassen, dass Sie sich auch bei langer Liegezeit wohlfühlen. Doch wer übernimmt die Kosten für ein Pflegebett bei Pflegebedürftigkeit oder im Krankheitsfall? Grundsätzlich kommen die Krankenkasse oder Pflegekasse als Kostenträger infrage. Wichtig: Die Pflegekasse folgt erst auf die Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie zunächst die Krankenkasse als möglichen Kostenträger in Betracht ziehen sollten. Erst danach macht die Anfrage an die Pflegekasse Sinn. Doch unter welchen konkreten Voraussetzungen bezahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse ein Pflegebett?

Pflegebett Kostenübernahme: Voraussetzungen

Die Krankenkasse oder die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für ein Krankenbett bzw. Pflegebett, wenn eine Notwendigkeit dazu besteht. Wenn Sie sich für ein Krankenbett interessieren, können Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Hält er das technische Hilfsmittel für sinnvoll, kann er Ihnen eine Verordnung ausstellen. Diese Verordnung reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein - ein Pflegegrad ist dazu nicht notwendig. Bei der Pflegekasse ist das anders. Sie besteht darauf, dass Sie einen Pflegegrad besitzen. Darüber hinaus sollte auch das Pflegebett einige Voraussetzungen erfüllen.

Pflegebett-Voraussetzungen nach § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI:

  • das Pflegebett erleichtert die Pflege

  • das Pflegebett lindert die Beschwerden oder

  • das Pflegebett trägt zu einer selbstständigeren Lebensweise bei

Unser Tipp: Klären Sie frühzeitig die Kostenübernahme

Wenn Sie eigenmächtig ein Pflegebett anschaffen, kann es passieren, dass die Krankenkasse bzw. Pflegekasse im Anschluss die Kostenübernahme verweigert. Daher raten wir Ihnen dazu, vorab die Kostenübernahme mit den möglichen Kostenträgern abzustimmen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkasse nach, welchen Antrag Sie ausfüllen müssen und wann eine ärztliche Verordnung notwendig ist. Bei der Pflegekasse können Sie den Wunsch nach einem Pflegebett auch vor oder während des MDK-Gutachtens mitteilen. Der Gutachter wird vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung abgestellt, um Ihre Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld zu beurteilen. Er stellt die Weichen für die Zuteilung eines Pflegegrads und kann die Bewilligung eines Pflegebetts vorantreiben.

Gut zu wissen!

Viele Menschen sind vor dem Gutachtertermin nervös, das ist völlig normal. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen und Anliegen, die Sie mit dem Gutachter besprechen möchten. Denken Sie daran: Der Gutachter möchte die mögliche Pflegesituation nur verbessern und Ihnen keine Leistungen unrechtmäßig streichen.

Vorteil vom Selbstkauf

Nicht wenige Pflegebedürftige und Angehörige entscheiden sich dafür, selbst ein Pflegebett anzuschaffen. Tatsächlich gibt es viele Gründe, die für die eigene Kostenübernahme sprechen.

  • Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Krankenkasse oder die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Es gibt keine Garantie dafür, dass Sie die Voraussetzungen tatsächlich erfüllen. Außerdem bedeutet die Kostenübernahme durch die Kostenträger zusätzlichen Aufwand - Sie müssen sich um eine ärztliche Verordnung oder um einen Pflegegrad, falls nicht schon geschehen, kümmern. Dazu kommt der Aufwand für die Anfertigung der Anträge.
  • Die Krankenkasse bzw. Pflegekasse stellt Ihnen in der Regel nur ein Standardmodell zur Verfügung. Diese Standardausführungen passen sich häufig nicht gut an die Wohnumgebung an und sind lediglich zweckmäßig. Dabei erhöhen spezielle Ausführungen, die beispielsweise tief abgesenkt werden können (Niederflurbetten), die Sicherheit. Hier gelingt ein besonders einfacher Ein- und Ausstieg.
  • Wenn Sie viel Wert auf Optik legen, werden Sie von einem Kassenmodell wahrscheinlich enttäuscht. Mittlerweile gibt es Pflegebetten, die überhaupt nicht als solche zu erkennen sind. Die Standardmodelle erinnern häufig noch immer an karge Krankenhausbetten.
  • Sie können bei einem Kassenmodell nicht darauf bestehen, dass Sie ein neues Pflegebett bekommen. Natürlich erhalten Sie Ihr technisches Pflegehilfsmittel in einem einwandfreien technischen und hygienischen Zustand. Trotzdem gefällt Ihnen die Vorstellung vielleicht nicht, dass es sich um ein gebrauchtes Pflegebett handelt.
  • Ausführungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, sind nur selten modern. Dabei gibt es mittlerweile eine große Auswahl an Pflegebetten, die Sie individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Das gilt für das Design genauso wie für die Funktionen.

 

MC Seniorenprodukte unterstützt bei Beratung und Kauf

Ein Pflegebett kann Ihren Alltag deutlich erleichtern. Die Essensaufnahme, die Mobilisation und die Körperpflege sind für Sie als Pflegebedürftigen und für Ihre pflegenden Angehörigen deutlich komfortabler. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Sie die Höhe Ihres Bettes bequem per Knopfdruck verändern können. Moderne Pflegebetten können aber noch so viel mehr. Entdecken Sie mit MC Seniorenprodukte die Welt der Pflegebetten und die umfangreichen Funktionen, die Sie in Ihrer Pflegesituation unterstützen. Individualität wird bei selbst gekauften Pflegebetten großgeschrieben. Wir beraten Sie gerne dazu, welches Pflegebett optisch und funktional zu Ihren Bedürfnissen passt. Kontaktieren Sie für die kostenlose Beratung einfach unsere freundlichen Service-Mitarbeiter oder suchen Sie unser Fachgeschäft in Hohen Neuendorf auf. Gerne möchten wir Sie dazu einladen, auf unserer Webseite zu stöbern. Hier erfahren Sie mehr über unsere Firmenphilosophie und können dort gezielt nach Pflegebetten suchen.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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