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Darf ich ein Pflegebett verschenken?

Ihnen steht es frei, Ihr Pflegebett zu verschenken. Allerdings nur, wenn es sich um keine Leihgabe der Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse handelt. In dem Fall müssen Sie das Hilfsmittel an den Vertragspartner zurückgeben, wenn Sie es nicht mehr benötigen.

Pflegebetten bringen wieder mehr Abwechslung in den Alltag

Schmerzende Gelenke, schwache Muskeln oder Koordinationsprobleme sind nur wenige Ursachen dafür, warum Aufstehen und Hinlegen schwerfallen können. Insbesondere ältere Menschen oder Personen mit Pflegebedarf haben Probleme damit, das Bett zu verlassen oder aufzusuchen. Vielleicht geht es auch Ihnen so. Womöglich sparen Sie sich deshalb das ein oder andere Aufstehen und bleiben lieber im Bett. Doch das muss nicht sein. Ein Pflegebett kann Ihnen dabei helfen, den Tag wieder abwechslungsreicher zu gestalten, indem Sie eine konkrete Unterstützung erhalten. Bei einem Pflegebett können Sie die Höhe individuell per Knopfdruck einstellen – das erleichtert Ihnen den Ausstieg und schafft eine komfortable Pflegeumgebung, beispielsweise für pflegende Angehörige. Durch die elektrisch verstellbare Liegefläche können Sie auch den Verbleib im Bett abwechslungsreicher gestalten – das Essen, Trinken, Mobilisieren, Lesen und Fernsehschauen wird so einfacher.

Gut zu wissen!

Bei Pflegebetten gibt es eine große Auswahl. Ein Schwerlastpflegebett richtet sich an Menschen, die viel Körpergewicht mitbringen, ein Stehbett ist vor allem für bettlägerige Patienten mit einem Dekubitus (Druckgeschwür) geeignet. Für Demenzkranke oder Menschen mit einem hohen Sturzrisiko bietet sich hingegen ein Niederflurbett an.

So werden Sie Ihr „altes“ Pflegebett los

Sie möchten sich von Ihrem Pflegebett trennen? Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Vielleicht sind Sie nach einer überstandenen Erkrankung nicht mehr auf ein Pflegebett angewiesen oder Sie möchten statt einem Seniorenbett zukünftig von einem Stehbett profitieren. Für den Wechsel auf eine andere Pflegebettenart ist es natürlich ebenfalls nötig, das „alte“ Pflegebett aus dem Weg zu räumen. Viele Menschen legen sich in regelmäßigen Abständen aber auch ein neues Pflegebett zu, um mehr Komfort oder eine andere Optik zu genießen. Ganz egal, warum Sie sich von Ihrem momentanen Pflegebett verabschieden möchten, Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten, um Platz zu schaffen.

  • Verkaufen Sie Ihr Pflegebett: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Pflegebett privat weiterzuverkaufen, zum Beispiel über ein Anzeigenblatt oder online. Am besten geben Sie potentiellen Käufern die Gelegenheit, dass Pflegebett zu begutachten. Die Bezahlung kann dann ganz bequem vor Ort in bar erfolgen. Eine Alternative sind Pflegebettenanbieter – manche von ihnen nehmen Pflegebetten in Zahlung. Entscheiden Sie sich hier für ein neues Pflegebett, kann der Betrag automatisch von der Kaufsumme abgezogen werden.
  • Sperrmüll beauftragen: Selbst bei guter Behandlung taugt ein Pflegebett irgendwann nicht mehr zur Weiterverwendung. Möchten Sie das Seniorenbett entsorgen, können Sie dafür den Sperrmüll bestellen. Dieser kann bei der Stadt kostenlos zu festen oder vereinbarten Terminen geordert werden. Achtung: Der Sperrmüll darf in der Regel einen Tag vorher an die Straße gestellt werden – am besten organisieren Sie sich frühzeitig Unterstützung, damit das Pflegebett vor die Tür gelangt.
  • Pflegebett verschenken: Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Ihr Pflegebett auch an jemand anderen verschenken, der es gut gebrauchen kann.

Wann darf ich ein Pflegebett verschenken?

Sie haben Ihr Pflegebett selbst gekauft? Dann steht es Ihnen natürlich frei, das Pflegebett zu verkaufen, zu verschenken oder zu entsorgen. In vielen Fällen erhalten Versicherte allerdings das Pflegebett als Hilfsmittel von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse. Da es sich hier meist um eine Leihgabe handelt, dürfen Sie das Hilfsmittel nicht veräußern, verschenken oder auf den Sperrmüll geben. Stattdessen muss es nach der Nutzungszeit an den Hilfsmittelversorger, beispielsweise das Sanitätshaus, zurückgegeben werden. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Pflegebett eine Leihgabe ist? Folgendes deutet darauf hin:

  • Sie haben Unterlagen, die deutlich machen, dass es sich um eine Leihgabe handelt, zum Beispiel eine Verpflichtungserklärung, mit der Sie versichern, dass Sie das Hilfsmittel bestimmungsgerecht nutzen.
  • Das Hilfsmittel weist einen Aufkleber auf, der einen Hinweis auf den Eigentümer gibt.

Hat sich herausgestellt, dass es sich bei dem Pflegebett um ein geliehenes Hilfsmittel handelt, können Sie einfach Kontakt mit dem Leistungserbringer, beispielsweise dem Sanitätshaus, aufnehmen. Gemeinsam koordinieren Sie dann einen Termin für die Abholung. Achtung: Auch wenn Sie der Ansicht sind, dass sich das Pflegebett nicht mehr zur Weitergabe eignet, müssen Sie immer zunächst den Leistungserbringer kontaktieren – er ist für die Aufbereitung der Hilfsmittel zuständig.

Vor der Schenkung: klären Sie die Bedürfnisse des „Beschenkten“ ab

Ein Pflegebett kann eine wertvolle Stütze im Pflegealltag sein, allerdings ist es wichtig, dass hierbei die individuellen Bedürfnisse beachtet werden. Schließlich eignet sich nicht jedes Pflegebett für jeden Nutzer gleich gut. Bevor Sie Ihr Pflegebett weitergeben, klären Sie am besten mit dem Beschenkten, ob genügend Platz in der Wohnumgebung vorhanden ist und was er sich von dem Pflegebett erhofft. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich den Transport miteinander koordinieren.

MC Seniorenprodukte – Ihr Ansprechpartner rund um Pflegebetten

MC Seniorenprodukte berät und verkauft seit 1990 Produkte, die das Leben von Senioren und Pflegebedürftigen einfacher machen. Unser inhabergeführtes Familienunternehmen legt dabei viel Wert auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Mit regelmäßigen Aktionen können Sie im Onlineshop sparen und ein Pflegebett namhafter Hersteller erwerben. Bei uns finden Sie eine große Produktauswahl – von Standard-Pflegebetten über Komfort-Pflegebetten bis hin zu Niedrigbetten. Auch gebrauchte Pflegebetten und Pflegebetten-Zubehör erhalten Sie bei MC Seniorenprodukte. Sie möchten mehr über unsere Produkte erfahren? Dann besuchen Sie unseren Onlineshop oder unser Fachgeschäft in Hohen Neuendorf, wir freuen uns auf Sie!

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

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