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Wie lange dauert die Genehmigung eines Pflegebetts?

Grundsätzlich können Sie ein Pflegebett bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse beantragen. In der Regel entscheidet der Kostenträger innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag. Ist ein medizinisches Gutachten erforderlich, kann sich die Bearbeitungszeit auf fünf Wochen verlängern.

Wann zur Krankenkasse und wann zur Pflegekasse?

Wenn Sie sich ein Pflegebett wünschen, haben Sie zwei mögliche Ansprechpartner, wenn es um die Kostenübernahme geht. Vorrangig ist immer die Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie zunächst gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse prüfen sollten, ob diese für Sie zuständig ist. Erst wenn die Krankenkasse nicht als Kostenträger infrage kommt, wenden Sie sich im Anschluss an Ihre Pflegekasse.

  • Ansprechpartner Krankenkasse: Die Krankenkasse setzt sich für Sie ein, wenn Sie ein behindertengerechtes Bett benötigen. Per Definition muss ein behindertengerechtes Bett dazu dienen, eine vorliegende Behinderung auszugleichen, einer Behinderung vorzubeugen oder den Erfolg einer Behandlung sicherzustellen. Ob das der Fall ist, müssen Sie aber nicht selbst einschätzen, sondern Ihr behandelnder Arzt. Er stellt Ihnen eine Verordnung aus, mit der Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Neu ab 2022: Seit dem Jahr 2022 darf eine Pflegefachkraft eine Empfehlung für ein Hilfsmittel wie ein Pflegebett aussprechen. Mit dieser Empfehlung können Sie sich dann direkt an die Krankenkasse wenden, ein ärztliches Attest ist dann nicht mehr notwendig. Achtung: Die Empfehlung der Pflegefachkraft darf bei der Hilfsmittel-Beantragung nicht älter als 14 Tage sein.
  • Ansprechpartner Pflegekasse: Sie besitzen einen Pflegegrad? Dann können Sie sich mit dem Wunsch nach einem Pflegebett an Ihre Pflegekasse wenden. Eine ärztliche Verordnung oder eine Empfehlung durch eine Pflegefachkraft ist nicht nötig. Allerdings muss Ihr zukünftiges Pflegebett folgende Vorgaben erfüllen: Es muss Ihre Pflegesituation vereinfachen, Ihre Beschwerden reduzieren oder Ihre Selbstständigkeit fördern.

Fristen für die Genehmigung eines Pflegebetts

Wenn Sie sich mit dem Gedanken an ein Pflegebett auseinandergesetzt haben, freuen Sie sich sicherlich auf die Bereicherung im Pflegealltag. Auch wenn Sie es kaum erwarten können, sollten Sie einige Zeit bis zur Genehmigung einplanen.

Folgendes sieht der Gesetzgeber vor:

  • Laut des Bundesministeriums für Gesundheit muss die Pflegekasse über Ihren Antrag innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Allerdings gibt es knifflige Fälle, bei denen die Situation nicht ganz klar ist. Dann hilft ein medizinisches Gutachten. Ist ein medizinisches Gutachten notwendig, verlängert sich die Frist auf insgesamt fünf Wochen. Sollte sich auch dann keine Entscheidung abzeichnen, meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und erklärt Ihnen schriftlich die Gründe für die Verzögerung.
  • Für die Krankenkasse gelten laut § 13 SGB V dieselben Bearbeitungszeiten. Also im Regelfall drei Wochen nach Antragseingang, bei der Notwendigkeit eines medizinischen Gutachtens verlängert sich die Zeit auf fünf Wochen.

 

Gut zu wissen!

Durch die gesetzten Fristen möchte der Gesetzgeber verhindern, dass es zu Verzögerungen bei der Hilfsmittelgenehmigung kommt. Schließlich erleichtern Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett den Pflegealltag bedeutend. Ganz wichtig: Hat Sie der Kostenträger nach Abschluss der fünf Wochen nicht schriftlich darüber informiert, warum es noch länger dauert, gilt das Hilfsmittel nach Fristablauf als genehmigt.

Unser Tipp: Dokumente sorgsam zusammentragen

Wenn Sie in Korrespondenz mit der Pflegekasse oder Krankenkasse treten, sollten Sie alles genau dokumentieren. Beginnen Sie bereits vor der Antragsanfertigung damit, den Bescheid über den Pflegegrad, die ärztliche Verordnung oder die Empfehlung der Pflegefachkraft zusammenzutragen. Kopieren Sie sich Ihren Hilfsmittelantrag und heften Sie diesen ab. Notieren Sie sich das Datum, an dem Sie den Antrag an die Krankenkasse oder Pflegekasse gesendet haben. Bewahren Sie alle Schreiben der Pflegekasse bzw. Krankenkasse sorgsam auf. Sollten Sie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nichts von dem Kostenträger hören, treten Sie in Kontakt mit ihm. Notieren Sie am besten auch hier das Datum des Gesprächs und den Namen des Mitarbeiters, mit dem Sie gesprochen haben. Um die Fristen nicht aus dem Blick zu verlieren, können Sie sich die drei bzw. fünf Wochen nach Hilfsmittelantrag im Kalender vermerken. Eine gute Buchhaltung ist wichtig, wenn es um Kostenübernahme, Anträge und Ablehnungen geht. Treten später Fragen auf, können Sie diese im Handumdrehen beantworten und haben eine gute Grundlage für einen möglichen Widerspruch.

Heften Sie am besten folgende Dokumente in einen Ordner:

  • Bestätigung des Pflegegrads
  • Empfehlung der Pflegefachkraft für ein Pflegebett
  • Ärztliche Verordnung für ein Pflegebett
  • Kopie des Hilfsmittelantrags mit Versendedatum
  • Schreiben der Krankenkasse bzw. Pflegekasse
  • Vermerk zum Datum und dem Gesprächspartner bei Telefonaten mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse

Achtung: Verpassen Sie nicht die Widerrufsfrist

Sie haben ein Pflegebett beantragt und fest damit gerechnet, dass die Krankenkasse oder Pflegekasse für die Kosten aufkommt? Dann ist die Mitteilung, dass der Kostenträger nicht bezahlt, sicherlich ein Schock für Sie. Doch das müssen Sie nicht zwangsläufig hinnehmen. Sie haben das Recht, einen Widerspruch einzulegen und so einen zweiten Anlauf zu starten. Wichtig: Beachten Sie dabei die zugrunde liegende Widerspruchsfrist. Diese beträgt meistens vier Wochen und ist auf dem Ablehnungsbescheid notiert. Nur wenn Sie den Widerspruch innerhalb der vorgegebenen Zeit einreichen, ist er gültig.

Ohne Verordnung, ohne Antrag - Pflegebett einfach selbst kaufen

Die Beantragung bei einer Krankenkasse bzw. Pflegekasse ist für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige ein kräfteraubender Prozess. Das Zusammentragen der erforderlichen Dokumente, das Warten auf die Entscheidung und ein womöglich nötiger Widerspruch - das belastet die Nerven. Die gute Nachricht: Sie haben die Möglichkeit, sich selbst ein Pflegebett anzuschaffen. Zwar müssen Sie dabei die Kosten selbst tragen, haben aber auch ein Maximum an Flexibilität. Sie müssen keinerlei Verordnungen oder Bewilligungen vorlegen. Sie haben die Wahl aus einer großen Menge an Pflegebetten. Außerdem gehört Ihnen das Pflegebett selbst - Sie müssen es also nicht wie ein beantragtes Pflegebett zurückgeben.

MC Seniorenprodukte: Pflegebett ohne Stress

Wir von MC Seniorenprodukte unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Pflegebett. Wir führen renommierte Hersteller, die höchsten Wert auf Qualität und Sicherheit legen. Von preisgünstigen Standardbetten über Komfortpflegebetten bis hin zu Schwerlastpflegebetten, ist bei uns alles dabei. Kontaktieren Sie für eine Beratung einfach unsere freundlichen Servicemitarbeiter per Telefon oder besuchen Sie unser Fachgeschäft in Hohen Neuendorf.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

Tags: Krankenkasse

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