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Ist ein Elektromobil ein Krankenfahrstuhl?

Ein Elektromobil zählt tatsächlich zu den Krankenfahrstühlen. Zumindest dann, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So darf ein Krankenfahrstuhl beispielsweise höchstens 15 km/h fahren und eine Gesamtmasse von 500 kg nicht überschreiten.

Krankenfahrstuhl – lassen Sie sich von dem Ausdruck nicht täuschen

Der Begriff „Krankenfahrstuhl“ erinnert Sie an ein unkomfortables Fahrgerät, mit dem Sie nur eine kurze Strecke, beispielsweise innerhalb eines Krankenhauses, zurücklegen? Nicht doch, ein Krankenfahrstuhl kann viele Extras mitbringen und sehr bequem, auch auf langen Strecken, sein. Das liegt daran, dass ein Elektromobil durchaus zu den Krankenfahrstühlen zählen kann. Wie Sie vielleicht wissen, sind Elektromobile bei Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen sehr beliebt. Mühelos können Sie mit den Mobilitätshilfen Einkäufe erledigen, Arzttermine wahrnehmen oder Spazierfahrten unternehmen. Möglich machen das ein elektrischer Antrieb und eine bequeme Sitzgelegenheit. Wenn das Elektromobil maximal 15 km/h fährt, erfüllt es das wichtigste Kriterium, um als Krankenfahrstuhl zu gelten. Aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit benötigen Sie keinen Führerschein und keine Zulassung.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Elektromobil und Krankenfahrstuhl wichtig?

Es ist notwendig, verschiedene Mobilitätshilfen richtig einzuordnen. Vor allem deshalb, weil Sie so Sicherheit erhalten, wo Sie mit dem Gefährt unterwegs sein dürfen. Nicht alle Fortbewegungsmittel dürfen beispielsweise auf Gehwegen fahren. Mit einem Krankenfahrstuhl, der per Definition maximal 15 km/h fährt, dürfen Sie überall dort unterwegs sein, wo auch Fußgänger entlanglaufen – das regelt der § 24 Besondere Fortbewegungsmittel in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Achtung: Auch wenn Ihr Krankenfahrstuhl schneller als Schritttempo fahren kann, auf Gehwegen herrscht Schrittgeschwindigkeit!

Wann ist ein Elektromobil ein Krankenfahrstuhl?

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Elektromobil gleichzeitig ein Krankenfahrstuhl ist, können Sie einen Blick in die Fahrerlaubnis-Verordnung werfen. Der § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen ist der richtige Paragraf für Sie. Hier entdecken Sie, was einen Krankenfahrstuhl zu einem solchen macht.

Folgende Merkmale hat ein Krankenfahrstuhl:

  • er stellt nur einen Sitz bereit
  • er ist für körperbehinderte Nutzer vorgesehen
  • er besitzt einen Elektroantrieb
  • er wiegt ohne Fahrer, aber einschließlich Batterie, höchstens 300 kg
  • er ist mit Fahrer maximal 500 kg schwer
  • er weist eine Höchstbreite von 110 cm auf
  • er fährt maximal 15 km/h

Diese Eigenschaften treffen allerdings nicht auf alle Elektromobile zu. Es gibt durchaus Modelle, die 20-25 km/h fahren. Sie gelten definitionsgemäß nicht mehr als Krankenfahrstuhl. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn Mobile die beispielsweise 20 km/h fahren über ein entsprechendes Gutachen verfügen könne auch diese unter Krankenfahrstühle fallen. Ob ihr Mobil in diese Kategorie fällt. können Sie nur bei Ihrem Händler oder Hersteller erfahren, für nicht bei uns gekaufte Mobile können wir keine Aussagen treffen. 

MC Seniorenprodukte berät Sie zu Krankenfahrstühlen

Für körperlich eingeschränkte Menschen gibt es viele verschiedene Fortbewegungsmittel. Wir von MC Seniorenprodukte möchten Personen wieder mehr Freiheit ermöglichen. Das klappt beispielsweise mit Elektromobilen. Da es rund um die Mobilitätshilfen einiges zu beachten gilt, bieten wir eine eingehende Beratung an. Informieren Sie sich bei unserem freundlichen Kundenservice per Telefon oder in unserem Fachgeschäft in Hohen Neuendorf darüber, welches Gefährt zu Ihnen passt. Gerne geben wir Ihnen auch Hinweise zum Umgang mit dem Seniorenmobil. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsauskünfte geben können. Wenn Sie Fragen zu der rechtlichen Lage haben, empfehlen wir Ihnen einen Besuch bei einem Anwalt für Verkehrsrecht – auch die Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen nähere Informationen geben.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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