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Wird ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, denn Elektromobile zählen zu den Elektrorollstühlen. Somit sind sie Hilfsmittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Die Basis dafür bildet das Sozialgesetzbuch (§ 33 SGB V.). Um ein Elektromobil auf Rezept zu erhalten, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen mitbringen.

Voraussetzungen für ein E-Mobil auf Rezept

Nicht jeder bekommt ein Elektromobil für den Alltag von der Krankenkasse bezahlt. Es gilt hier ganz spezielle Voraussetzungen zu erfüllen, die sich sowohl auf Ihre körperliche als auch auf Ihre geistige Leistungsfähigkeit beziehen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:

  • das Elektromobil sorgt dafür, dass eine Behinderung bei Ihnen behoben, gelindert oder ausgeglichen wird.
  • Sie sind durch Ihre eingeschränkte Gehfähigkeit nicht mehr in der Lage, Ihre Grundbedürfnisse innerhalb Ihrer häuslichen Umgebung zu erledigen, dazu gehört beispielsweise das Einkaufen.
  • eine Bedienung eines handbetriebenen Rollstuhls ist nicht möglich.
  • Rollatoren oder andere Hilfsmittel, die Sie prinzipiell zur Fortbewegung nutzen können, reichen nicht aus.
  • Sie sind mit Blick auf Ihre körperlichen und geistigen Voraussetzungen fähig, das Elektromobil sicher zu führen.
  • eine restliche Gehfähigkeit ist bei Ihnen nachweisbar.

Gut zu wissen!

Die gute Nachricht ist, dass Sie, falls das Elektromobil bewilligt wird, nur eine Zuzahlung von 10 Euro leisten müssen. Diese Höhe der Zuzahlung ist bei Hilfsmitteln üblich.

Elektromobil bei der Krankenkasse beantragen: Anleitung

Wird ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt?

Mit nur wenigen Schritten können Sie ein Elektromobil auf Rezept erhalten. Eine gute Vorbereitung und die richtige Reihenfolge sind wichtig, um eine reibungslose Bewilligung sicherzustellen. Wir verraten Ihnen eine einfache Anleitung, mit der Sie ein Elektromobil bei der Krankenkasse im Handumdrehen beantragen.

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt. Er kennt Sie gut und weiß, welche Einschränkungen Sie im Alltag haben. Bitten Sie Ihren Mediziner, Ihnen eine Bescheinigung auszustellen, die besagt, dass ein Elektromobil für Sie notwendig ist. Möglicherweise ist es sinnvoll, sich die Notwendigkeit auch von anderen Fachärzten bestätigen zu lassen. So untermauern Sie Ihren Bedarf.
  2. Gehen Sie in ein Fachgeschäft und fahren Sie Probe. Experten wissen, was ein gutes Elektromobil auszeichnet. Es sollte zu Ihren Bedürfnissen passen und viel Komfort bieten. Bei einer Probefahrt können Sie sich mit dem Elektromobil schon einmal vertraut machen. Hier ist besonders wichtig, dass das E-Mobil mit einer Hilfsmittelnummer ausgezeichnet ist. Die genauen Fahrzeugdaten sind für Ihren Arzt relevant, lassen Sie sich daher die entsprechenden Informationen mitgeben. Die Krankenkassen haben Verträge mit Sanitätshäusern geschlossen, das müssen Sie bei der Auswahl berücksichtigen.
  3. Geben Sie die Hilfsmittelnummer an Ihren Arzt. Ihr Mediziner stellt Ihnen nun eine Verordnung aus. Darauf trägt er dann die Hilfsmittelnummer ein. Wenn Ihr Arzt die Notwendigkeit präzise darlegt und die genaue Bezeichnung Ihres gewünschten E-Mobils notiert, haben Sie eine Chance, das von Ihnen favorisierte Fahrzeug zu erhalten.
  4. Kehren Sie in das Fachgeschäft zurück. Die Verordnung zeigen Sie nun im Fachgeschäft vor. An dieser Stelle wird noch einmal genau geprüft, ob das Elektromobil Ihre Bedürfnisse erfüllt. Ist das der Fall, wird ein Kostenvoranschlag erstellt und gemeinsam mit der Verordnung an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Sie müssen sich dahingehend um nichts kümmern.
  5. Sie erhalten eine Rückmeldung von Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse wird sich bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, ob Sie das gewünschte E-Mobil erhalten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei einer Bewilligung entweder ganz oder nur zum Teil. Nicht immer sind die Bemühungen sofort von Erfolg gekrönt. So kann es sein, dass der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit Ihrem Fall betraut wird. Er prüft ganz konkret, ob eine Notwendigkeit tatsächlich gegeben ist

Gut zu wissen!

Es ist möglich, dass die Krankenkasse Ihren Bedarf nicht anerkennt und daher einer Bewilligung nicht zustimmt. Haben Sie eine negative Rückmeldung erhalten, können Sie Widerspruch einlegen. Alternativ können Sie sich ein leistungsstarkes und komfortables Elektromobil auch selbst zulegen.

Ein Gespräch mit der Krankenkasse lohnt sich

Die Krankenkasse möchte Sie mit einem Hilfsmittel unterstützen und ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Aus diesem Grund sollte das Elektromobil stets zu Ihren Bedürfnissen passen. Nun ist es aber so, dass die Krankenkasse ganz konkrete Vorstellungen davon hat, wie ein E-Mobil für Antragssteller aussieht. So fährt ein entsprechendes Fahrzeug nicht schneller als sechs Stundenkilometer. Zudem kann nicht garantiert werden, dass Sie das Modell erhalten, für das Sie sich interessiert haben. Auch ob neu oder alt liegt im Ermessensrahmen der Krankenkasse. Wie Sie sehen, haben Sie nur einen überschaubaren Einfluss auf Ihr baldiges Elektromobil. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nicht mit Ihrer Krankenkasse über Ihren Bedarf sprechen können. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich viele Krankenkassen ganz konkret mit dem Einzelfall auseinandersetzen und Einzelfallentscheidungen durchaus möglich sind.

Daher ist unser Rat: Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und schildern Sie Ihre Beweggründe.

In folgenden Situationen lohnt sich auf jeden Fall ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse:

  • Sie sind schwergewichtig oder haben eine Grunderkrankung, die ein kraftvolles E-Mobil sinnvoll erscheinen lassen.
  • Sie wohnen sehr ländlich und müssen weite Strecken zurücklegen.

Gut zu wissen!

Wenn Sie mit einem höherwertigen Fahrzeug liebäugeln, sollten Sie das mit Ihrem Sanitätshaus besprechen. So ist es möglich, eine wirtschaftliche Aufzahlung zu leisten und das entsprechend mit dem Kostenträger zu verhandeln. Vielleicht sind Sie mit dem Fahrzeug, dass Sie auf Rezept erhalten, nicht zufrieden. Wir empfehlen Ihnen, in dem Fall darüber nachzudenken, ob sich eine Selbstanschaffung nicht mehr lohnt. Wir von MC Seniorenprodukte beraten Sie hierzu gerne.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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