Wer darf ein Seniorenmobil / Elektromobil fahren?
Personen, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, dürfen ein Elektromobil fahren. Zudem müssen die Straßenverkehrsregeln bekannt sein. Mit Blick auf gängige Elektromobile, die max. 15 km/h fahren, gilt ein Mindestalter von 15 Jahren.
Keine Führerschein-, Gurt- und Helmpflicht
Wenn es um Elektromobile im Straßenverkehr geht, ist die rechtliche Lage klar. So fallen E-Mobile, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h ausgestattet sind, unter die Kategorie „motorisierte Krankenfahrstühle“. Grundlage dafür ist § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Aus diesem Grund benötigen Sie keine Fahrerlaubnis oder einen Führerschein, um ein Elektromobil fahren zu dürfen. Der Gesetzgeber sieht zudem von einer Gurt- oder Helmpflicht ab. Die recht lockeren Regelungen bedeuten aber nicht, dass jede Person ein Elektromobil führen darf. Schließlich muss sichergestellt werden, dass übrige Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet sind.
Daher sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt
- Sie kennen die Verkehrsregeln und halten diese ein
- Ihre körperlichen Einschränkungen hindern Sie nicht daran, ein Fahrzeug sicher zu führen
- Sie sind geistig in der Lage, das Elektromobil zu bedienen
Gut zu wissen!
Auch für Kinder und Jugendliche, unter 15 Jahren, kann ein Elektromobil eine echte Hilfe im Alltag sein. Der Gesetzgeber sieht hier aber eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h vor.
Darf ich sofort mit dem Elektromobil losfahren?
Darf ich sofort mit dem Elektromobil losfahren?
Grundsätzlich können Sie direkt mit Ihrem Elektromobil auf Erkundungsmission starten. Eine Zulassungspflicht, der mithilfe des Straßenverkehrsamts nachgegangen wird, gibt es bei Kraftfahrzeugen, die maximal 6 km/h fahren, nicht. Das regelt der § 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Solche Modelle, die mehr als 6 km/h auf den Tacho bringen, müssen prinzipiell zugelassen werden. Hier reicht jedoch eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Darum müssen Sie sich allerdings nicht kümmern. Der Hersteller führt das jeweilige Modell beispielsweise beim TÜV vor. Der TÜV hat die Möglichkeit, eine Betriebserlaubnis, die unbegrenzt gilt, zu erteilen. Das hat den Vorteil, dass Sie keine Anmeldung bei dem Straßenverkehrsamt machen müssen.
Schützen Sie sich bei Bedarf
Eine Helmpflicht ist zwar nicht vorgeschrieben, trotzdem kann es sinnvoll sein, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Fühlen Sie sich unsicher oder machen sich schlichtweg Sorgen über Verletzungen? Dann raten wir Ihnen dazu, einen Helm aufzusetzen. Hierbei gibt es keine Vorgaben. Allerdings ist es wichtig, dass der Helm Ihr Sichtfeld nicht einschränkt. Zudem sollte er sicher sitzen, sodass Sie durch ein eventuelles Zurechtrücken nicht vom Straßenverkehr abgelenkt werden.
Ein Kennzeichen ist ab 6 km/h Pflicht
Elektromobile, die unter 6 km/h fahren, benötigen weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Anders sieht es bei Modellen aus, die 10 km/h oder mehr fahren. Sollten Sie sich für ein entsprechendes Seniorenmobil entscheiden, müssen Sie eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abschließen. Keine Sorge, die Kosten dafür halten sich in Grenzen. Viele Versicherer setzen dafür nicht mal 10 Euro im Monat an. Damit auch für andere Verkehrsteilnehmer und die Behörden erkennbar ist, dass Ihr Elektromobil versichert ist, wird ein Versicherungskennzeichen notwendig. Allgemein wird dies auch als „Mofa-Kennzeichen“ bezeichnet. Ein Großteil der deutschen Versicherer händigt ein solches Kennzeichen nach Vertragsabschluss aus. Nachdem Sie das Schild erhalten haben, sind Sie dazu verpflichtet, es hinten am Elektromobil anzubringen.
MC Seniorenprodukte hilft Ihnen mit dem Papierkram
Während Sie bei einem Elektromobil, das höchstens 6 km/h fährt, nur wenig zu beachten haben, sieht es bei Modellen, die schneller fahren, anders aus. Wir wissen, dass der Papierkram einigen Menschen nicht so leichtfällt. Daher möchte Sie MC Seniorenprodukte dabei unterstützen. Wir haben mit der LVM Versicherung - Harald Bamm - Versicherungsagentur eine Kooperation geschlossen. Auf diese Weise können Sie schnell und unkompliziert mit Ihrem Elektromobil auf Fahrt gehen. Unser Kooperationspartner bietet Ihnen einen kostenfreien Zulassungsdienst an. Dafür müssen Sie nur einige Voraussetzungen erfüllen.: 1. Sie kaufen ein Elektromobil bzw. einen Elektrorollstuhl in unserem Shop. 2. Sie schließen eine günstige Haftpflichtversicherung bei unserem renommierten Versicherungspartner ab. MC Seniorenprodukte wünscht Ihnen eine gute Fahrt!
Autor: Remo Schulz
Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH
Position: Geschäftsführer
Website: Remo Schulz
E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de
Telefon: 03301 - 501 85 89
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