Laut § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie mit einem Elektromobil überall dort fahren, wo auch Fußgängerverkehr zulässig ist. Allerdings gilt die Regel: Schrittgeschwindigkeit einhalten! Elektromobile, die mindestens 10 km/h fahren, dürfen auch auf Landwegen und Radwegen unterwegs sein.
Der reale Stromverbrauch richtet sich unter anderem nach dem Modell und nach dem Körpergewicht des Nutzers. Sie können etwa mit 30 Euro Stromkosten pro Monat rechnen, wenn Ihr Gefährt regelmäßig zum Einsatz kommt.
Ja, denn Elektromobile zählen zu den Elektrorollstühlen. Somit sind sie Hilfsmittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Die Basis dafür bildet das Sozialgesetzbuch (33 SGB V.). Um ein Elektromobil auf Rezept zu erhalten, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen mitbringen.