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Wem steht ein elektrischer Rollstuhl zu?

Ein elektrischer Rollstuhl steht Menschen zu, die eine medizinische Indikation mitbringen, die also auf einen Elektrorollstuhl im Alltag angewiesen sind. Damit die Krankenkasse die Kosten für die Mobilitätshilfe übernimmt, ist ein ärztliches Attest nötig.

Der elektrische Rollstuhl – die clevere Mobilitätshilfe für den Alltag

Ein Elektrorollstuhl ist für Menschen gedacht, die körperlich eingeschränkt sind. Entweder, weil sie eine Behinderung aufweisen oder weil sie aufgrund einer Krankheit an körperlicher Stärke verloren haben. Ein elektrischer Rollstuhl kann im Innen- und Außenbereich eingesetzt werden. Egal, ob Sie einen Arzttermin wahrnehmen, Freunde in einem Café treffen oder in Ihren eigenen vier Wänden navigieren möchten: Ein elektrischer Rollstuhl unterstützt Sie bei der Fortbewegung. Dank modernster Technik und innovativer Ideen sind Elektrorollstühle cleverer denn je. Sie können zusammengefaltet oder mit zusätzlichen Sicherheitskomponenten, wie Leuchten ausgestattet werden. Selbst Menschen mit einem hohen Körpergewicht müssen auf die Mobilitätshilfe nicht verzichten. Ausgewählte Modelle können mit über 200 kg belastet werden und so den Bewegungsradius von Betroffenen erweitern.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Elektrorollstuhl?

Mehrere Tausend Euro kostet ein neuer Elektrorollstuhl. Doch unter gewissen Umständen können Sie die Krankenkasse an den Aufwendungen beteiligen. Nämlich dann, wenn Sie objektiv auf die Mobilitätshilfe angewiesen sind. Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann Ihr behandelnder Arzt feststellen. Nach einer körperlichen Untersuchung kann er eine Empfehlung für einen Rollstuhl in Form eines ärztlichen Attestes aussprechen. Achtung: Hier ist es wichtig, dass der Mediziner darauf hinweist, warum der Rollstuhl für die Teilhabe und einen aktiven Alltag nötig ist. Mit der Angabe der Hilfsmittelnummer erleichtert der Mediziner zudem der Krankenkasse bzw. dem Leistungserbringer die Einordnung des Hilfsmittels.

Wem steht ein elektrischer Rollstuhl zu: Beispiel?

Egal, um welches Hilfsmittel es geht: Entscheidend ist stets die Beeinträchtigung des Antragstellers. Die Krankenkasse entscheidet nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Das bedeutet, dass Versicherte nur das Hilfsmittel bekommen, dass sie tatsächlich brauchen, das verhindert eine Überversorgung. Nehmen wir das Beispiel Rollstuhl. Reicht bei Ihnen ein manueller Rollstuhl aus, bewilligt die Krankenkasse Ihnen auch nur diesen. In einigen Fällen ist ein manueller Rollstuhl aber nicht in der Lage, die körperliche Beeinträchtigung auszugleichen, dann kommt ein Elektrorollstuhl infrage. Wie Sie sehen, ist es besonders wichtig, dass die Krankenkasse versteht, warum Sie einen Elektrorollstuhl im Alltag benötigen. Eine wichtige Unterstützungsarbeit kann hier der Arzt leisten, indem er der Krankenkasse den Grund für die Anschaffung liefert.

Folgender Grund könnte einen Elektrorollstuhl erfordern:

  • Sie verfügen aufgrund eines Schlaganfalls oder einer anderen Erkrankung nicht mehr über genügend Kraft in den Armen, um einen manuellen Rollstuhl zu bedienen.

Unter diesen Voraussetzungen steht Versicherten ein elektrischer Rollstuhl zu

Ein triftiger Grund ist die wohl wichtigste Voraussetzung, um einen Elektrorollstuhl auf Rezept zu erhalten. Allerdings muss das Hilfsmittel auch in der Lage sein, Ihnen im Alltag zu helfen. Die Voraussetzungen, die Sie für die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse mitbringen müssen, beziehen sich also sowohl auf Sie als Person als auch auf das Hilfsmittel.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein:

  • der Elektrorollstuhl kann die bei Ihnen vorliegende Behinderung lindern, ausgleichen oder sogar ganz beheben.
  • Ihnen ist es aufgrund Ihrer körperlichen Einschränkung nicht mehr möglich, Ihre Grundbedürfnisse innerhalb bzw. außerhalb Ihrer Räumlichkeiten zu erfüllen.
  • Einfachere Hilfsmittel wie Rollatoren oder Gehstöcke bieten nicht die Unterstützung, die Sie benötigen.
  • Einen manuell bedienbaren Rollstuhl können Sie aufgrund Ihrer Einschränkungen nicht nutzen.
  • Sie bringen die geistigen Fähigkeiten dafür mit, den Elektrorollstuhl sicher zu führen.

Fallbeispiel: Frau Sommer erhält einen elektrischen Rollstuhl

Frau Sommer hat vor einigen Monaten einen Schlaganfall erlitten. Seither ist ihre Gehfähigkeit stark eingeschränkt. Da Sie halbseitig gelähmt ist, kann sie einen manuell bedienbaren Rollstuhl nicht nutzen. Um weiterhin am sozialen Leben teilnehmen zu können, wendet sie sich an ihren Hausarzt. Nach einer körperlichen Untersuchung gibt dieser eine Einschätzung zu dem benötigten Hilfsmittel ab und notiert eine Hilfsmittelnummer. Frau Sommer wendet sich an das Sanitätshaus in ihrem Ort und legt dort ihr ärztliches Attest vor. Die freundlichen Mitarbeiter informieren Frau Sommer über den Elektrorollstuhl, für den sie sich letztendlich auch entscheidet. Das Sanitätshaus bietet an, das Attest gemeinsam mit einem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse von Frau Sommer zu senden. Gesagt, getan – nach drei Wochen informiert die Krankenkasse Frau Sommer darüber, dass ihr Elektrorollstuhl bewilligt wurde.

Übernahmefähige Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis

Sie möchten sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Elektrorollstühle grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen werden? Dann werfen Sie doch einfach einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Hier sind alle übernahmefähigen Hilfsmittel in verschiedene Kategorien eingeteilt. Sie können hier übrigens auch ganz gezielt nach Produkten suchen. Die clevere Suchmaske gibt Ihnen auch Positionsnummern, Herstellernamen und Artikelnummern heraus – so sind Sie bestens auf den Besuch beim Arzt und im Sanitätshaus vorbereitet.

Gut zu wissen!

Bei verordneten Hilfsmitteln haben Sie nur ein sehr eingeschränktes Mitspracherecht. Möchten Sie sich einen Elektrorollstuhl aussuchen, und zwar ganz nach Ihren Bedürfnissen? Dann raten wir Ihnen dazu, den Elektrorollstuhl selbst anzuschaffen.

MC Seniorenprodukte bietet Ihnen Elektrorollstühle online und offline an

Sie legen viel Wert auf eine professionelle Beratung, ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und hochwertige Produkte? Dann sind Sie bei MC Seniorenprodukte genau richtig. Wir sind ein inhabergeführtes Familienunternehmen, das sich mit vollem Herzen Seniorenprodukten verschrieben hat. Wir bieten Ihnen Elektromobile, Pflegebetten, Pflegerollstühle, Seniorensessel, Rollatoren und natürlich Elektrorollstühle an. Profitieren Sie von unseren freundlichen Mitarbeitern, die Sie in unserem Geschäft in Hohen Neuendorf oder per Telefon begrüßen. Gemeinsam finden wir einen Elektrorollstuhl, der Ihren Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird. Neben einer guten Beratung bieten wir Ihnen auch einen bundesweiten Vor-Ort-Kundendienst und einen optionalen Aufbauservice an – Informieren Sie sich jetzt!

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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