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Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Die Krankenkasse beteiligt sich nicht an den Kosten für einen Treppenlift. Allerdings können Pflegebedürftige einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Des Weiteren können Betroffene die Möglichkeiten eines Förderkredits und eine steuerliche Absetzung prüfen.

Ein Treppenlift erschließt die Wohnumgebung sinnvoll

Sie haben eine Wohnung oder ein Haus, können aufgrund einer eingeschränkten Mobilität aber nicht das ganze Potenzial Ihrer Wohnumgebung nutzen? Dann wird es höchste Zeit für einen Treppenlift. Im Hausflur angebracht, hilft er Ihnen dabei, mühelos Treppen zu überwinden. Durch die große Auswahl an Modellen und individuell anpassbaren Führungsschienen ist es möglich, beinahe jede Treppe mit einem Lift auszustatten. Selbst gewendelte und enge Treppenhäuser werden so wieder überwindbar. Eine Baugenehmigung brauchen Sie in privat genutzten Gebäuden übrigens nicht. Beim Treppenlifteinbau sind jedoch baurechtliche Vorschriften einzuhalten – diese kennt ein seriöser Anbieter von Treppenliften und berücksichtigt sie selbstverständlich. Wohnen Sie in einer Mietwohnung, benötigen Sie übrigens die Einwilligung des Vermieters, bei einer Eigentümergemeinschaft die der übrigen Eigentümer. Brauchen Sie eine Erlaubnis, weisen Sie am besten freundlich aber bestimmt darauf hin, dass Sie den Treppenlift dringend benötigen.

Der Treppenlift ist kein Hilfsmittel im klassischen Sinne

Ein Treppenlift verhilft Ihnen im Alltag zu mehr Selbstständigkeit, ein klassisches Hilfsmittel ist er aber nicht. Das erkennen Sie auch daran, dass er im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes nicht aufgelistet ist. In dem Verzeichnis befinden sich alle grundsätzlich übernahmefähigen Hilfsmittel – für die Kosten kommt die Krankenkasse oder die Pflegekasse infrage. Bei einem Treppenlift beteiligt sich die Krankenkasse nicht. Allerdings können Sie einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Das Stichwort ist hier wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bis zu 4000 Euro gibt die Pflegekasse für Eingriffe in das Wohnumfeld dazu, die Barrieren abbauen.

Dazu zählen unter anderem:

  • die Installation einer barrierefreien Dusche
  • das Verlegen von rutschfesten Böden
  • die Verbreiterung von Türen
  • der Zurückbau von Türschwellen
  • die Installation von Bewegungsmeldern
  • die Montage eines Treppenliftes

Gut zu wissen!

Sind mehrere Personen in der Wohnumgebung auf einen Treppenlift angewiesen, steigt der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an – für vier Personen können dann maximal 16.000 Euro beansprucht werden.

So beantragen Sie den Pflegekassen-Zuschuss

Für den Zuschuss der Pflegekasse gibt es einige Voraussetzungen. Zunächst müssen Sie über einen Pflegegrad verfügen. Ist das noch nicht der Fall, beantragen Sie diesen direkt bei der Pflegekasse. Dafür benötigen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Hat die Pflegekasse Ihnen bereits einen Pflegegrad zugeteilt, muss der Treppenlift das Wohnumfeld verbessern, Ihnen also zu mehr Selbstständigkeit verhelfen. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie den Pflegekassen-Zuschuss beantragen.Zunächst müssen Sie die Pflegekasse über Ihren Bedarf informieren. Mit einem formlosen Schreiben bitten Sie um die Kostenbeteiligung an dem Treppenlift. Führen Sie an, dass es sich dabei um eine Maßnahme handelt, die Ihr Wohnumfeld verbessert. Erläutern Sie, warum Sie den Treppenlift benötigen, weisen Sie am besten auf Ihre körperliche Einschränkung hin. Dem formlosen Antrag können Sie auch einen Kostenvoranschlag eines Anbieters beilegen. Die Mitarbeiter der Pflegekasse informieren Sie danach über das weitere Vorgehen. Wichtig: Stellen Sie den formlosen Antrag unbedingt vor dem Einbau des Treppenliftes.

Gibt es Förderungen durch den Bund oder die Länder?

Treppenlifte fördern das barrierefreie Wohnen und können ein möglichst langes Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Einige Bundesländer unterstützen den Einbau des Treppenliftes – hier kommen regionale Kredite oder Zuschüsse infrage. Am besten informieren Sie sich im Internet, welche Fördermöglichkeiten es in Ihrem Bundesland gibt. Ein guter Tipp ist auch ein Blick auf die Internetseiten der KfW. Die Förderbank unterstützt den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld mit Förderprogrammen. Wie wäre es beispielsweise mit dem „Altersgerecht Umbauen – Kredit“, auch als Kredit 159 bezeichnet? Neben einem günstigen Zinssatz erhalten Sie unabhängig von Ihrem Alter eine Kreditsumme von bis zu 50.000 Euro.

Setzen Sie den Treppenlift von der Steuer ab

Auch wenn sich die Pflegekasse bedeutend an der Anschaffung eines Treppenliftes beteiligen kann, bleibt in der Regel ein Eigenanteil übrig. Diesen können Sie bei der Steuererklärung in der Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ aufführen. Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, muss der Treppenlift medizinisch notwendig sein. Das können Sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Übrigens: In der Steuererklärung gibt es auch die Rubriken „Handwerkerleistungen“ und „Haushaltsnahe Dienstleistungen“, in denen Sie Kosten ansetzen können.

Mit MC Seniorenprodukten überwinden Sie Treppen wieder spielend leicht

Das inhabergeführte Familienunternehmen MC Seniorenprodukte rückt die Mobilität in den Vordergrund. Wir bieten Ihnen Lösungen an, mit denen Sie innerhalb und außerhalb Ihres häuslichen Umfeldes selbstständiger werden. Eine eingehende Beratung, eine sorgfältige Ausführung und ein guter Preis sind uns dabei besonders wichtig. In unserem Onlineshop können Sie sich einen Überblick über verschiedene Treppenlifte verschaffen. Dank moderner Technik ist kein vorheriger Hausbesuch nötig – das spart unnötige Kosten. Überzeugen Sie sich jetzt von unserem guten Preis-Leistungs-Verhältnis und fordern Sie ein individuelles Angebot an. Für eine eingehende Beratung stehen Ihnen unser freundlicher Kundenservice per Telefon und unsere Mitarbeiter in unserem Fachgeschäft in Hohen Neuendorf zur Verfügung. Gemeinsam erarbeiten wir eine Lösung für Ihr Wohnumfeld.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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