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Ist ein Treppenlift genehmigungspflichtig?

In rein privat genutzten Wohngebäuden ist in der Regel keine Baugenehmigung für die Installation eines Treppenliftes notwendig. In öffentlichen Gebäuden ist das jedoch anders – hier muss zunächst ein Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs bei der entsprechenden Behörde eingehen.

Ein Treppenlift macht das Leben zu Hause unbeschwerter

Was früher im Leben als Selbstverständlichkeit galt, ist für viele Menschen im Alter eine große Herausforderung: das Überwinden von Treppenstufen. Tatsächlich sind Treppen eine offenkundige Barriere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Es gibt viele Gründe, warum Betroffene eine Treppe kaum oder gar nicht mehr bewältigen können. Störungen im Bewegungsablauf, wie sie bei der Parkinsonerkrankung üblich sind, machen das Treppensteigen oft genauso unmöglich, wie Schmerzen oder fehlende Kraft. Versuchen sich Betroffene trotzdem an der Überwindung der Treppe, besteht eine erhebliche Sturzgefahr. Manchmal begrenzen sich mobilitätseingeschränkte Personen infolge ausschließlich auf eine Etage – sie schlafen, essen und waschen sich dann im Erdgeschoss. Doch das muss nicht sein, ein Treppenlift hilft dabei, Treppen wieder mühelos zu überwinden und das ganze Potenzial der Wohnumgebung zu nutzen. Er eignet sich sowohl für Menschen mit anfänglichen Schwierigkeiten als auch für Personen, die außerstande sind, Treppen zu gehen.

Vorschriften: Sie möchten den Treppenlift in Ihrem Haus montieren lassen?

Sie wohnen in einem Haus, das Ihnen gehört? Dann ist der Einbau des Treppenlifts rechtlich unkompliziert. Da der bauliche Eingriff lediglich in Ihren eigenen vier Wänden erfolgt, müssen Sie nicht auf die Rechte weiterer Parteien achten. Eine Baugenehmigung ist nicht notwendig – Sie können also direkt loslegen. Allerdings müssen Sie bei dem Einbau unbedingt baurechtliche Vorschriften beachten. Diese finden Sie in der DIN 18065 – technische Baubestimmungen. Keine Sorge, die baurechtlichen Vorschriften sind Anbietern von Treppenliften bekannt. Mit einer Skizze Ihrer Treppe ist es heute möglich, den Treppenlift individuell nach Ihren Bedürfnissen zu planen und trotzdem Rücksicht auf alle Vorschriften zu nehmen. Besonders wichtig ist übrigens die verbleibende Treppen-Mindestlaufbreite. Diese muss 80 cm betragen – das ist wichtig, da die Treppe, beispielsweise im Brandfall, als Fluchtweg dient.

Vorschriften: Sie wünschen sich einen Treppenlift in einem Mietshaus?

Sie besitzen kein Eigentum, sondern wohnen in einer Mietwohnung. In dem Fall ist der § 554 BGB für Sie interessant. Hier ist nämlich geregelt, dass Sie als Mieter durchaus Anspruch auf einen barrierefreien Wohnungszugang haben. Allerdings nur, bei einem berechtigten Interesse. Dieses besteht, wenn Sie körperliche Einschränkungen, beispielsweise durch eine Erkrankung, einen Unfall oder das Alter haben. Die Kosten für die Montage des Treppenliftes und den späteren Rückbau müssen Sie übernehmen. Doch Achtung: Eine Zustimmung des Vermieters ist nicht garantiert. Überwiegt sein Interesse an der ursprünglichen Beibehaltung seiner Mietsache, kann das den Einbau eines Treppenliftes verhindern. Hier spielt es auch eine Rolle, welche Interessen andere Mieter in dem Haus haben. Wünschen Sie sich einen barrierefreien Zugang zu Ihrer Wohnung, suchen Sie am besten das Gespräch mit dem Vermieter.

Vorschriften: Sie benötigen einen Treppenlift in einer Eigentümergemeinschaft?

Bei einer Eigentümergemeinschaft schließen sich, wie der Name bereits verrät, die Eigentümer zu einer Gemeinschaft zusammen. Sie bringt einige Pflichten mit sich – Entscheidungen werden hier gemeinsam getroffen und Kosten geteilt. Auch mit Blick auf den Treppenlift gibt es einige Besonderheiten. Natürlich müssen auch hier die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden, eine Baugenehmigung ist aber nicht erforderlich. Was Sie jedoch benötigen, ist eine zivilrechtliche Genehmigung. Da die Montage des Treppenlifts als Veränderung im Rahmen des Wohneigentums gilt, muss die Eigentümergemeinschaft ihre Erlaubnis geben. Diese muss den Einbau in der Regel dulden, sofern bei Ihnen ein begründetes Interesse vorliegt, also eine körperliche Einschränkung, die den Treppenlift erforderlich macht. Die Kosten müssen Sie übrigens selbst tragen, es sei denn, mehrere Parteien möchten sich an dem Projekt Treppenlift beteiligen.

Achtung: diese Vorschriften gelten beim Einbau in ein Mehrfamilienhaus

In einem Haus, in dem mehr als zwei Wohneinheiten Platz finden, gelten besondere Vorschriften, um den Brandschutz zu gewährleisten.

Unter anderem müssen Vermieter folgende Kriterien berücksichtigen:

  • die Mindestlaufbreite der Treppe muss 100 Zentimeter betragen – die zugehörige Führungskonstruktion darf diese Mindestbreite nicht wesentlich unterschreiten.
  • Die Treppe dient ausschließlich dazu, Wohnungen zu erschließen und sie nutzbar zu machen.
  • Wird der Lift nicht benutzt, muss er die Parkposition einnehmen, sodass der Treppenlauf nicht beeinträchtigt wird.
  • Gibt es einen Stromausfall, muss der Treppenlift per Hand in die Parkposition befördert werden können.

MC Seniorenprodukte hilft Ihnen bei der Auswahl eines Treppenliftes

Gerade Treppen, kurvige Treppen oder schmale Treppen – für jede Treppe gibt es einen passenden Lifter. Damit Sie zukünftig bequem zwischen den Etagen wechseln können, ist es wichtig, die Gegebenheiten genau zu prüfen und einen geeigneten Treppenlift auszuwählen. Wir von MC Seniorenprodukte bieten seit 1990 Produkte an, die das Leben von Senioren vereinfachen. Auch Treppenlifte gehören zu unserem Sortiment. Bei uns erhalten Sie verschiedene Modelle von erstklassigen Herstellern. MC Seniorenprodukte übernimmt die Anlieferung und Montage – ein Hausbesuch ist zuvor nicht nötig. Dank ausgeklügelter Technik finden wir die beste Lösung für Ihre Wohnumgebung. Als besonderen Service bieten wir Ihnen Modelle zum Mieten oder gebrauchte Treppenlifte an. Natürlich können Sie sich auch für einen neuen Treppenlift entscheiden, der in Ihr Eigentum übergeht – hier profitieren Sie von unseren regelmäßigen Rabattaktionen. Kontaktieren Sie am besten unseren freundlichen Telefonservice oder die Mitarbeiter in unserem Fachgeschäft in Hohen Neuendorf und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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