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Ist ein Treppenlift ein (Pflege-) Hilfsmittel?

Im rechtlichen Sinne stellt ein Treppenlift kein Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel dar. Demnach kann eine Kostenübernahme der Pflegekasse oder Krankenkasse nicht durch einen Hilfsmittelantrag erfolgen. Pflegebedürftige haben jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen.

Mit einem Treppenlift unbesorgt alle Räumlichkeiten nutzen

Sie kennen das: Früher haben Sie sich keine Gedanken über das Treppensteigen gemacht. Ganz selbstverständlich wechselten Sie zwischen den Etagen, um beispielsweise Wäschekörbe hoch und runter zu tragen. Durch Ihre Erkrankung oder Ihr Alter ist das nun nicht mehr möglich. Vielleicht fehlt Ihnen die Kraft dafür oder durch Gleichgewichtsstörungen bzw. akute Schmerzen besteht eine Sturzgefahr. Mit einem Treppenlift können Sie unbeschwert wieder alle Räumlichkeiten nutzen. Einmal installiert, fährt Sie der Lift per Knopfdruck die Treppen hinauf. Das ist nicht nur besonders komfortabel, sondern trägt auch entscheidend zu Ihrer Sicherheit bei.

Ein Treppenlift zählt nicht zu den (Pflege-) Hilfsmitteln

Da der Treppenlift eine wertvolle Unterstützung im Alltag ist, liegt der Gedanke nahe, dass er zu den Pflegehilfsmitteln oder Hilfsmitteln zählt. Tatsächlich stellt der Treppenlift weder ein Pflegehilfsmittel noch ein Hilfsmittel dar, zumindest nicht im Sinne des Gesetzes. Doch was bezeichnet der Gesetzgeber dann als solche? Hier gibt es wichtige Unterscheidungen.

  • Hilfsmittel: Vermutlich setzen Sie jeden Tag auf ein Hilfsmittel, ohne es zu wissen. Laut Verbraucherzentrale dienen Hilfsmittel dazu, Behinderungen auszugleichen, einer solchen vorzubeugen oder den Erfolg einer Krankenhausbehandlung zu sichern. Als Kostenträger kommt hier die Krankenkasse infrage. Beispiele für Hilfsmittel sind Hörgeräte, Prothesen oder Gehhilfen. Um die nützlichen Helfer über die Krankenkasse zu erhalten, ist eine ärztliche Verordnung notwendig – das Hilfsmittel muss anschließend beim Kostenträger beantragt werden.
  • Pflegehilfsmittel: Hier ist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse in der Pflicht. Sie übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Helfer medizinisch/pflegerisch notwendig sind. Die Pflegekasse unterscheidet hier Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen von technischen Pflegehilfsmitteln wie einem Pflegebett.

Gut zu wissen!

Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie alle Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, an denen sich die Krankenkasse bzw. Pflegekasse finanziell beteiligt. Grundsätzlich gilt: Stimmt der Kostenträger der Kostenübernahme zu, müssen Sie als Versicherter lediglich einen Eigenanteil von 10-25 Euro leisten. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind von der Zuzahlung befreit.

Treppenlift: kein Hilfsmittel, ein Zuschuss ist trotzdem möglich

Ein Treppenlift kostet je nach Ausführung und Installationsgrundlage mehrere Tausend Euro. Die Kosten müssen Sie aber nicht zwangsläufig alleine tragen. Verfügen Sie über einen Pflegegrad von 1 bis 5, können Sie einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Darunter versteht die Pflegekasse Maßnahmen, die dabei helfen, dass Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden verbleiben können und mehr Selbstständigkeit erhalten. Hilft Ihnen ein Treppenlift beispielsweise dabei, Ihr Wohnumfeld selbstständig zu erschließen, kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme vorliegen. Die Pflegekasse beteiligt sich dann mit bis zu 4000 Euro. Das Bundesministerium für Gesundheit weist darauf hin, dass, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen, der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro ansteigen kann. Wohnen Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammen und ist dieser ebenfalls nicht mehr in der Lage, Treppen zu steigen, sollten Sie prüfen, wie hoch der Zuschuss in Ihrem Fall ausfällt.

Schauen Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Funktionalität

Wenn Sie sich über Treppenlifte informieren, stellen Sie schnell fest, dass es eine große Auswahl gibt. Beinahe jede Treppe kann mit einem Lift ausgestattet werden. Das gilt für Treppen im Innenbereich und im Außenbereich – auch für schmale und kurvige Treppen gibt es eine Lösung. Sie können beispielsweise aus Plattformliften, Hubliften oder Sitzliften wählen. Wichtig ist jedoch, dass der Treppenlift zu Ihren Bedürfnissen und zu Ihrem Treppenhaus passt. Eine eingehende Beratung ist daher unbedingt notwendig. Nicht zuletzt deshalb, weil ein Treppenlift einiges kostet. Apropos Kosten: Bei Treppenliften können Sie prima sparen, und zwar mit gebrauchten Modellen, die sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Benötigen Sie nur über einen überschaubaren Zeitraum hinweg einen Treppenlift, kommt womöglich auch ein Modell zum mieten infrage. Am besten suchen Sie sich einen Anbieter, der viele verschiedene Optionen für Sie bereithält und Sie über die Modelle sowie anfallenden Kosten lückenlos informiert.

MC Seniorenprodukte punktet mit gutem Service

Gerade bei kostspieligen Helfern im Pflegeumfeld sind eine bedürfnisorientierte Produktauswahl und eine genaue Kostenkalkulation wichtig. Wir von MC Seniorenprodukte helfen Ihnen dabei, den Überblick nicht zu verlieren. Unsere Produkte stammen von namhaften Herstellern, die viel Wert auf eine robuste Verarbeitung, Sicherheit und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis legen. Gemeinsam finden wir heraus, welcher Treppenlift in Ihr Treppenhaus passt. Übrigens ohne einen Besichtigungstermin – das unterscheidet uns ganz wesentlich von vielen anderen Anbietern. Die eingehende Vorabplanung machen moderne Technik und viel Expertise in unserem Team möglich. Um Ihren zukünftigen Treppenlift zu planen, benötigen wir lediglich ein paar Fotos und eine Skizze Ihrer Treppe – beides können Sie uns per Mail oder Fax zusenden. Sie wünschen sich mehr Informationen zu unseren Produkten oder unserem Service? Wir sind Ihnen gerne behilflich, rufen Sie doch einfach unseren freundlichen Kundenservice an oder statten Sie unserem Fachgeschäft in Hohen Neuendorf einen Besuch ab. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen Ihren Treppenlift zu planen.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

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