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Wem gehört der Elektrorollstuhl nach dem Tod?

Handelt es sich um eine Leihgabe der Krankenkasse, fordert diese den Elektrorollstuhl nach dem Tod des Nutzers wieder zurück. Bei der Eigenanschaffung geht der Besitz des elektrischen Rollstuhls auf die Erben über.

Elektrorollstühle zählen zu den Hilfsmitteln

Laut Verbraucherzentrale dienen Hilfsmittel dazu, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder eine drohende Behinderung zu verhindern bzw. eine bestehende Behinderung auszugleichen. Es gibt viele verschiedene Hilfsmittel. Bei körperlich eingeschränkten Menschen nehmen Mobilisierungshilfen wie Rollstühle eine große Rolle ein. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes in der Kategorie 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“ aufgeführt. Neben manuellen Rollstühlen, die mit den Händen bewegt werden, gibt es auch Elektrorollstühle – hier ist kein Kraftaufwand nötig. Ein elektrischer Rollstuhl eignet sich vor allem für Menschen, die nicht genügend Kraft oder Beweglichkeit besitzen, um sich mit einem manuellen Elektrorollstuhl fortzubewegen.

So erhalten Sie von der Krankenkasse einen Elektrorollstuhl

Versicherte haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, sofern eine medizinische/pflegerische Notwendigkeit vorliegt. Damit die Krankenkasse die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl prüfen kann, muss neben einem Antrag auch eine Verordnung vorliegen – diese kann der Hausarzt ausstellen. Hierbei prüft dieser ganz genau, ob ein manueller Rollstuhl infrage kommt. Ist das nicht der Fall, stellt der Arzt eine Verordnung für einen Elektrorollstuhl aus. Der Leistungserbringer, in der Regel ein Sanitätshaus, versorgt Sie nach der Bewilligung der Krankenkasse mit dem Hilfsmittel.

Die Krankenkasse prüft, ob das Leihen oder das Kaufen infrage kommt

Elektrische Rollstühle sind in der Anschaffung vergleichsweise teuer. Aus diesem Grund verleihen Krankenkassen sie in der Regel an Versicherte. Sobald die Verordnung und der Antrag auf das Hilfsmittel bei der Krankenkasse eingegangen sind, prüft sie zunächst, ob die kooperierenden Sanitätshäuser über einen gebrauchten Elektrorollstuhl verfügen. Hier ist es natürlich entscheidend, dass der Rollstuhl alle Funktionen aufweist, die Sie im Alltag benötigen. Kann kein Sanitätshaus Ihnen das Hilfsmittel bereitstellen, wird der Rollstuhl extra für Sie hergestellt. Bei beiden Varianten kauft die Krankenkasse für Sie das Hilfsmittel. Immer häufiger entscheiden sich die Kostenträger aber dazu, die Mobilisationshilfen selbst zu mieten – nach der Nutzungszeit erhält das Sanitätshaus das Hilfsmittel dann zurück.

Gut zu wissen!

Insbesondere teure Hilfsmittel werden von mehreren Versicherten nacheinander genutzt. Natürlich werden die Rollstühle und andere Hilfsmittel zuvor aufbereitet – Sie erhalten also in jedem Fall ein sauberes und voll funktionsfähiges Produkt.

Was passiert mit dem Elektrorollstuhl nach dem Tod?

Verstirbt ein Nutzer, stellen sich Angehörige oft die Frage, was mit den Hilfsmitteln passiert. Egal, ob es sich um ein Pflegebett oder einen Elektrorollstuhl handelt – hat ein Kostenträger das Hilfsmittel bezahlt, gehört es ihm auch. Das gilt selbstverständlich auch nach dem Versterben des Patienten. Familienangehörige haben nun also die Pflicht, das Hilfsmittel an den Kostenträger zurückzugeben. Doch wie erkennen Sie, wem der Rollstuhl überhaupt gehört? Zum einen erhalten Versicherte oder zuständige Betreuungspersonen entsprechende Papiere – hier können Betroffene herauslesen, wem das Hilfsmittel gehört, einem Hilfsmittellieferanten oder doch der Krankenkasse? Vielleicht erinnern Sie sich auch, dass Ihr Familienmitglied vor der Hilfsmittelversorgung eine Verpflichtungserklärung unterschreiben musste. Damit erklärt der Versicherte nämlich, dass er sorgsam mit dem Hilfsmittel umgeht und es nach der Nutzungszeit wieder zurückgibt.

Ein weiterer Hinweis auf ein Leihhilfsmittel sind Aufkleber. Sie befinden sich auf dem Rahmen von Rollstühlen und geben Auskunft über den Eigentümer. Die Kenntlichmachung ist für Angehörige von Verstorbenen wichtig. Schließlich haben sie nach dem Tod des Familienmitglieds meist nicht den Überblick über alle Dokumente – ein Aufkleber signalisiert auf einen Blick, dass der Elektrorollstuhl nicht Eigentum des Pflegebedürftigen war.

Achtung: Checken Sie nach dem Versterben Ihres Angehörigen unbedingt den gesamten Haushalt auf potentielle Leihhilfsmittel. Veräußern Sie keinesfalls ohne eingehende Prüfung Rollstühle oder andere Hilfsmittel. Die Krankenkasse kann Sie ansonsten zu Ersatzzahlungen verpflichten.

Besitzverhältnisse gecheckt: Was machen Angehörige mit dem Elektrorollstuhl?

Gehört der Elektrorollstuhl einem Sanitätshaus, können Verwandte die dortigen Mitarbeiter anrufen und um eine Abholung des Hilfsmittels bitten. Der Leistungserbringer vereinbart dann einen Abholtermin. Die Krankenkasse hilft ebenfalls bei der Rückabwicklung der Hilfsmittelnutzung. Manche Krankenversicherungen bieten dafür sogar spezielle Hotlines an.

Nach dem Versterben Ihres Angehörigen gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  • Der Aufkleber weist darauf hin, dass das Hilfsmittel der Krankenkasse gehört: Kontaktieren Sie umgehend die Krankenkasse.
  • Der Aufkleber zeigt an, dass das Hilfsmittel einem Sanitätshaus gehört: Rufen Sie das Sanitätshaus direkt an.

Unser Tipp: Lassen Sie nicht unnötig Zeit verstreichen, wenn es um die Rückgabe der Hilfsmittel geht. Die Krankenkassen und Sanitätshäuser bringen zwar viel Verständnis auf, doch sie haben natürlich ein Interesse daran, die Hilfsmittel zurückzuerhalten.

Was geschieht mit gekauften Elektromobilen nach dem Tod?

Nun kann es sein, dass Ihr Verwandter zu Lebzeiten auf eigene Kosten einen Elektrorollstuhl angeschafft hat. Vielleicht deshalb, weil sich Ihr Familienmitglied eine spezielle Ausstattung gewünscht hat oder die Bürokratie mit der Krankenkasse umgehen wollte. Handelt es sich um ein vollständig selbst bezahltes Hilfsmittel, geht dieses nach dem Tod in den Besitz der Erben über. Sie haben nun die Möglichkeit, den Elektrorollstuhl bei den Kleinanzeigen oder auf Onlineportalen anzubieten. Eine besonders clevere Option ist die Nutzung von speziellen Ankaufplattformen – die Abwicklung gelingt hier meist im Handumdrehen und eine faire Kaufsumme ist bei seriösen Anbietern selbstverständlich.

MC Seniorenprodukte kauft Ihren Elektrorollstuhl an

Sie haben einen Angehörigen verloren? Zunächst möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid aussprechen. Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung, dass Menschen nach dem Tod eines Familienmitglieds vieles organisieren müssen und eigentlich gar keinen Kopf für zusätzliche Aufgaben haben. Wir möchten Sie deshalb in der schweren Zeit unterstützen und machen Ihnen den Elektrorollstuhl-Verkauf so einfach wie möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Angehöriger das Hilfsmittel bei uns oder woanders gekauft hat. Nutzen Sie einfach unseren cleveren Elektrorollstuhl-Ankauf. Nehmen Sie über das Onlineformular Kontakt mit uns auf. Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot. Falls Sie dieses annehmen, koordinieren wir für Sie eine kostenlose Abholung durch den Kundendienst oder eine Spedition. Bei uns können Sie sich auf eine schnelle Auszahlung verlassen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

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