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Welchen Elektrorollstuhl zahlt die Krankenkasse?

Das hängt in erster Linie davon ab, welche Beeinträchtigung vorliegt. An einem Elektrorollstuhl beteiligt sich die Krankenkasse, wenn ein manueller Rollstuhl die Beeinträchtigung nicht ausreichend ausgleicht. Vermerkt der Arzt eine Hilfsmittelnummer auf dem Rezept, kann das die Bewilligung vereinfachen.

Wann übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich die Kosten für einen Rollstuhl?

Rollstühle können schnell mehrere tausend Euro kosten, daher ist es nur verständlich, dass Sie die Krankenkasse gerne an den Aufwendungen beteiligen möchten. Damit das klappt, müssen Sie dem Kostenträger gegenüber begründen, warum Sie auf das Hilfsmittel angewiesen sind.

Die Krankenkasse fordert dafür ein ärztliches Attest. Nach einer eingehenden ärztlichen Untersuchung kann ein Mediziner beurteilen, ob und wie stark Sie im Gehen eingeschränkt sind.

Benötigen Sie nach ärztlicher Ansicht ein Hilfsmittel für die Fortbewegung, stellt der Mediziner ein Rezept aus. Hier ist es wichtig, dass er so exakt wie möglich darauf hinweist, wieso der Rollstuhl für einen aktiven Alltag und die Teilhabe notwendig ist.

Zahlt die Krankenkasse auch einen Elektrorollstuhl?

Manchmal reicht ein Standardmodell nicht aus, um eine körperliche Beeinträchtigung auszugleichen. In dem Fall kann ein Elektrorollstuhl die bessere Wahl sein. Ist auch der Arzt der Meinung, dass ein Standardmodell nicht infrage kommt, kann er eine entsprechende Begründung formulieren.

So kann der Mediziner beispielsweise festhalten, dass Ihre körperlichen Einschränkungen den Einsatz eines E-Rollstuhls erfordern. Ein plausibler Grund ist beispielsweise, dass Sie nicht genügend Kraft in den Armen haben, um den Rollstuhl manuell zu bedienen.

Übrigens: Egal, ob Sie sich für einen manuellen oder elektrischen Rollstuhl entscheiden, bei beiden fällt eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von höchstens 10 Euro an.

Warum die Angabe der Hilfsmittelnummer auf der Verordnung sinnvoll ist

Der GKV-Spitzenverband pflegt das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis – hier sind alle verordnungsfähigen Hilfsmittel hinterlegt. Dazu zählen auch einige Elektrorollstühle. Das Hilfsmittelverzeichnis hat die Aufgabe, die Beantragung von Hilfsmitteln zu erleichtern.

Wenn Ihr Arzt eine Hilfsmittelnummer auf dem Attest notiert, können die Krankenkasse und der Leistungserbringer wie das Sanitätshaus das Hilfsmittel einfacher einordnen. Mit der Hilfsmittelnummer ist beispielsweise ersichtlich, welche Eigenschaften Ihre Mobilitätshilfe aus Sicht Ihres Arztes erfüllen muss.

Gut zu wissen!

Die Angabe der Hilfsmittelnummer kann die Chancen auf eine Kostenübernahme steigern. Schließlich sind die entsprechenden Hilfsmittel auf Sicherheit und Funktionstauglichkeit geprüft – das kommt der Krankenkasse sehr entgegen.

Voraussetzungen für ein E-Rollstuhl auf Rezept

Nicht jeder, der Probleme bei der Fortbewegung hat, erhält automatisch eine Kostenzusage der Krankenkasse. Nur wer spezielle Voraussetzungen erfüllt und geistig dazu in der Lage ist, das Hilfsmittel zu führen, kann auf die Unterstützung hoffen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:

  • Der Elektrorollstuhl kann Ihre Behinderung ausgleichen, lindern oder beheben.
  • Ihre Bewegungsfähigkeit ist so stark eingeschränkt, dass Sie Ihre Grundbedürfnisse innerhalb beziehungsweise außerhalb Ihrer häuslichen Umgebung nicht mehr erfüllen können. Dazu zählt beispielsweise die Teilhabe am sozialen Leben oder das Einkaufen.
  • Aufgrund einer körperlichen Einschränkung kommt ein handbetriebener Rollstuhl nicht infrage.
  • Hilfsmittel wie Rollatoren oder Gehstöcke können Ihre eingeschränkte Gehfähigkeit nicht ausgleichen.
  • Sie sind geistig dazu in der Lage, den Elektrorollstuhl zu führen.

So beantragen Sie den Elektrorollstuhl bei Ihrer Krankenkasse

Sie sind der Ansicht, dass ein Elektrorollstuhl Ihren Alltag deutlich vereinfachen könnte? Dann beantragen Sie in wenigen Schritten Ihre Mobilitätshilfe bei der Krankenkasse.

  1. Statten Sie Ihrem Hausarzt einen Besuch ab: Ihr Mediziner unterhält sich mit Ihnen über Ihre körperlichen Einschränkungen und untersucht Sie im Anschluss. Dadurch kann er eine Einschätzung zu dem benötigten Hilfsmittel abgeben und die Hilfsmittelnummer vermerken.
  2. Kontaktieren Sie ein SanitätshausDer nächste Schritt führt Sie in ein Sanitätshaus. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei der Krankenkasse, mit welchen Sanitätshäusern diese kooperiert. Suchen Sie den Leistungserbringer auf und zeigen Sie dort das ärztliche Attest vor. Das Personal kann Ihnen den Rollstuhl vorstellen – so können Sie sich einen genauen Überblick verschaffen.
  3. Dokumente bei der Krankenkasse einreichen: Sie haben sich für das Modell entschieden? Dann kann das Sanitätshaus das Attest gemeinsam mit einem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse senden.

Gut zu wissen!

Innerhalb von drei Wochen informiert Sie die Krankenkasse, ob sie die Kosten für den Rollstuhl übernimmt. Ist ein Gutachten erforderlich, beträgt die Frist fünf Wochen. Sind Sie mit der Entscheidung des Kostenträgers nicht einverstanden, können Sie innerhalb von einem Monat einen Widerspruch einlegen – der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

Elektrorollstuhl selbst kaufen: Das spricht dafür

Die Krankenkasse bewilligt die Kostenübernahme nur nach eingehender Überprüfung. Selbst wenn Sie und der behandelnde Arzt das Hilfsmittel für erforderlich halten, ist die Unterstützung des Kostenträgers nicht garantiert.

Außerdem haben Krankenkassen oft eine genaue Vorstellung davon, wie die Hilfsmittel aussehen. Schließlich gilt hier immer noch das Wirtschaftlichkeitsgebot. Möchten Sie mehr Einfluss auf Ihre zukünftige Mobilitätshilfe haben, können Sie sich ein Elektromobil auch selbst kaufen.

Folgendes spricht für die Selbstanschaffung:

  • Sie müssen keinen Antrag stellen.
  • Lange Wartezeiten entfallen, Sie erhalten Ihr Hilfsmittel in der Regel innerhalb kurzer Zeit.
  • Sie können den Elektrorollstuhl an Ihre Bedürfnisse anpassen, zum Beispiel mit Zubehör wie Sitztaschen.
  • Sie haben eine freie Auswahl, was beispielsweise das Modell oder die Farbwünsche angeht.

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Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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