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Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen elektrischen Rollstuhl?

Möchten Sie die Kasse an einem Elektrorollstuhl beteiligen, benötigen Sie nicht unbedingt einen Pflegegrad. Die Krankenkasse braucht für die Bewilligung jedoch eine ärztliche Verordnung.

Pflegegrade, eingeschränkte Mobilität und Elektrorollstühle

Seit dem Jahr 2017 existieren Pflegegrade – sie haben die vorherigen Pflegestufen abgelöst. Ein Pflegegrad drückt aus, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Diese Abbildung der Pflegebedürftigkeit ist wichtig, denn nur so kann die Pflegekasse verschiedene Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verteilen. Damit Sie einen Pflegegrad erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei ihrer Pflegekasse stellen. Nach vorheriger Terminvereinbarung kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause. Er hat die Aufgabe, Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Modulen zu überprüfen. Ein sehr entscheidendes Kriterium ist die Mobilität.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen fasst zusammen, welche Alltagstätigkeiten hier beurteilt werden:

  • Positionswechsel im Bett
  • Fortbewegung im Wohnbereich
  • Treppensteigen
  • Einhaltung einer stabilen Sitzposition
  • Umsetzen


Neben der Mobilität gibt es noch weitere fünf Lebensbereiche, für die der Gutachter Punkte vergibt. Desto höher der Punktwert, desto schwerwiegender ist die Pflegebedürftigkeit. Ein elektrischer Rollstuhl kann pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Zum Beispiel bei der Fortbewegung im Wohnbereich (drinnen) und im näheren Wohnumfeld (draußen).

Elektrorollstuhl von der Kasse bezahlt, auch ohne Pflegegrad

Wenn Sie einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes werfen, entdecken Sie verschiedene Elektrorollstühle in der Kategorie 18 „Kranken- / Behindertenfahrzeuge“. Die aufgeführten Elektrorollstühle zählen zu den Hilfsmitteln und können daher grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen werden. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Generell gilt: Die Kasse beteiligt sich immer dann an einem Hilfsmittel, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Sind Sie also auf den Elektrorollstuhl im Alltag angewiesen, kann die Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen.

Folgendes gilt bei der Bewilligung von Hilfsmitteln wie einem Elektrorollstuhl:

  • das Hilfsmittel muss einer Behinderung vorbeugen,
  • eine Behinderung ausgleichen oder
  • den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern.

Gut zu wissen!

Nähere Informationen zu der rechtlichen Situation erhalten Sie mit dem § 33 SGB V Hilfsmittel.

So erhalten Sie ein Rezept für einen Elektrorollstuhl

Ein Rezept für einen elektrischen Rollstuhl kann Ihnen Ihr Hausarzt ausstellen. Er kennt Ihren Gesundheitszustand gut und weiß genau, welche Hilfsmittel Ihren Alltag unterstützen. Allerdings darf er Ihnen nur dann eine ärztliche Verordnung aushändigen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel vorliegt. Würden Sie im Alltag beispielsweise auch mit einem manuellen Rollstuhl zurechtkommen, gibt es für ihn zunächst keinen Grund einem Elektrorollstuhl zuzustimmen. Können Sie Ihren Arm jedoch beispielsweise aufgrund einer Halbseitenlähmung nach einem Schlaganfall nicht mehr nutzen, ist ein Elektrorollstuhl eine Option. Am besten sprechen Sie mit dem Mediziner darüber, welche Möglichkeiten er in Ihrem Fall sieht. Der Arzt kann übrigens direkt auf der Verordnung eine Hilfsmittelnummer eintragen. So steigen die Chancen, dass Sie den Elektrorollstuhl erhalten, den Sie sich wünschen – eine Garantie gibt es dafür aber nicht.

Elektrorollstuhl beantragen

Ihr Mediziner ist auch der Meinung, dass Sie einen elektrischen Rollstuhl im Alltag benötigen? Prima, dann halten Sie bestimmt bereits eine ärztliche Verordnung in den Händen. Wir verraten Ihnen nun, was Sie damit tun müssen.

  • Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag ein: Rufen Sie am besten zunächst bei der Krankenkasse an und informieren Sie sich darüber, mit welchen Sanitätshäusern der Versicherer kooperiert. Danach suchen Sie ein Sanitätshaus in Ihrer Nähe auf. Bitten Sie dort um einen Kostenvoranschlag für den elektrischen Rollstuhl.
  • Beantragen Sie den Elektrorollstuhl: Nachdem Sie nun die ärztliche Bescheinigung und den Kostenvoranschlag vorliegen haben, können Sie das Hilfsmittel endlich bei der Krankenkasse beantragen. Senden Sie dafür das Rezept und den Kostenvoranschlag gemeinsam mit einer Bitte um Kostenübernahme direkt an den Versicherer. Achtung: Viele Sanitätshäuser bieten hier Ihre Hilfe an und übernehmen das Antragsverfahren für Sie. Falls Ihnen die Mitarbeiter die Bereitschaft zur Mitarbeit nicht signalisieren, scheuen Sie sich nicht, einfach nachzufragen.
  • Planen Sie mehrere Wochen ein: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das Bewilligungsverfahren der Krankenkasse in der Regel 3 Wochen dauert. Allerdings kann sich der Versicherer auch 5 Wochen Zeit nehmen, sofern eine Stellungnahme vom Medizinischen Dienst erforderlich ist. Sind Sie sich nicht sicher, ob die Anfrage bei der Krankenkasse eingegangen ist, fragen Sie am besten einfach nach.

Entscheiden Sie selbst: das spricht für die eigene Anschaffung eines Elektrorollstuhls

Der Vorteil bei einer Kassenübernahme liegt auf der Hand: Sie erhalten einen elektrischen Rollstuhl und müssen lediglich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro einplanen. Das ist unschlagbar, denn ein Elektrorollstuhl kostet schnell einige Hundert bis Tausend Euro. Trotzdem gibt es vieles, was für eine eigene Anschaffung spricht.

  • Sie erhalten Ihren Elektrorollstuhl schnell: Mehrere Wochen Wartezeit? Das ist häufig nicht nötig, denn viele Anbieter haben gängige Modelle auf Lager oder können diese schnell organisieren.
  • Sie müssen sich um keine Bürokratie kümmern: Rezept einholen, um einen Kostenvoranschlag bitten und den Antrag anfertigen – das alles kann Senioren unnötig stressen. Kaufen Sie sich den Elektrorollstuhl selbst, entfällt die lästige Bürokratie.
  • Sie erhalten Ihr Wunschmodell und können es behalten: Wenn die Kasse der Kostenträger ist, hat sie immer ein Wörtchen mitzureden. Sie bestimmt, welches Modell Sie erhalten und bleibt Eigentümer des Hilfsmittels. Entscheiden Sie sich für die eigene Anschaffung, können Sie aus vielen Produkten für jeden Geldbeutel auswählen – der Elektrorollstuhl gehört nach dem Kauf natürlich Ihnen.

MC Seniorenprodukte – Ihr Spezialist für Mobilitätshilfen

Sie sind körperlich eingeschränkt und wünschen sich mehr Freiheit im Alltag? Dazu können Ihnen Mobilitätshilfen verhelfen. Elektrorollstühle sind besonders beliebt, um in den eigenen vier Wänden und an der frischen Luft zu navigieren. Da es hier eine große Auswahl gibt, ist eine gute Beratung besonders wichtig. Wir von MC Seniorenprodukte haben uns auf Mobilitätshilfen, die Menschen das Leben trotz Einschränkungen leichter gestalten, spezialisiert. Dafür haben wir namhafte Hersteller in unserem Sortiment, die für jeden Geldbeutel Elektrorollstühle anbieten. Rufen Sie gerne unseren freundlichen Kundenservice an und lassen Sie sich beraten. Alternativ freuen wir uns, Sie in unserem Fachgeschäft in Hohen Neuendorf zu begrüßen. Übrigens: Unsere Elektrorollstühle liefern wir Ihnen deutschlandweit kostenfrei nach Hause.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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