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Wie wird die Fahrtauglichkeit für Elektromobile geprüft?

Für das Fahren bestimmter Elektromobile ist kein Führerschein nötig. Sollte eine ausgeprägte körperliche Einschränkung bestehen, kann der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Einschätzung dazu geben, ob ein Elektromobil gefahrlos geführt werden kann.

Elektromobile für die Teilhabe am sozialen Leben

Mobilität ist ein Menschenrecht. Das sieht auch die UN-Behindertenrechtskonvention so. Leider gibt es noch immer viele Personen, die schlichtweg nicht wissen, wie sie ihren Alltag trotz körperlicher oder geistiger Einschränkung mobiler gestalten können. Ein Elektromobil trägt maßgeblich dazu bei, den Einzug von Freiheit zu unterstützen. Nicht nur zunehmendes Alter und eine damit einhergehende Gebrechlichkeit, sondern auch Behinderungen, die von Geburt an bestehen oder erworben wurden, können den Bewegungsradius stark einschränken. Mit einem Elektromobil können Verabredungen wieder besser wahrgenommen, Einkäufe erledigt und Spazierfahrten gemacht werden. Strecken, die früher als unüberwindbar galten, lassen sich nun mühelos bewältigen. Ein Elektromobil kann daher die Teilhabe am sozialen Leben und das individuelle Freiheitsgefühl unterstützen.

Körperliche Einschränkungen: wer darf ein Elektromobil fahren?

Ein Elektromobil richtet sich grundsätzlich an alle Menschen, die nach mehr Flexibilität streben. Allerdings ist es wichtig, dass die Teilnahme am Straßenverkehr gefahrlos gelingt. Ein gewisses Maß an Beweglichkeit, Kraft und das Wissen und die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln sind daher unbedingt notwendig. Interessierte stellen sich häufig die Frage, welche Einschränkungen bestehen dürfen, um trotzdem ein Elektromobil fahren zu können.

Die Steuerung eines Elektromobils gelingt zwar sehr einfach, jedoch wird folgendes vorausgesetzt:

  • gesunde Arme und genügend Handkraft, um den Lenker greifen und führen zu können.
  • das Vermögen, alleine in das Elektromobil ein- und auszusteigen.
  • die Kenntnis und Einhaltung der Straßenverkehrsregeln.
  • keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die eine Steuerung des Elektromobils unmöglich machen.

 

Sollten Sie über schwere Bewegungseinschränkungen verfügen, kann sich ein elektrischer Rollstuhl womöglich besser für Sie eignen. Hier wird deutlich weniger Kraft und Bewegungsvermögen vorausgesetzt.

Gut zu wissen!

Eine Gehunfähigkeit, eine schwere Beeinträchtigung des Herzens oder der Lunge sowie eine Kraftlosigkeit in den oberen Extremitäten verhindern das sichere Fahren mit einem Elektromobil. Hier sollten Sie prüfen, ob ein elektrischer Rollstuhl Ihren Alltag vereinfachen kann.

Entscheidungshilfe: der medizinische Dienst der Krankenversicherung

Wenn Sie ein Elektromobil eigenständig und auf eigene Kosten anschaffen, sollten Sie zuvor eine genaue Einschätzung vornehmen, ob Sie das Gefährt mühelos und sicher bedienen können. Um eine Einschätzung zu erhalten, können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Arzt wenden. Auch Angehörige, die sich bereits bei der Pflege im häuslichen Umfeld engagieren, haben womöglich eine objektive Sicht auf Ihren Fall. Wenn Sie selbst überprüfen möchten, ob Sie dazu imstande sind, ein Elektromobil zu führen, können Sie auch eine Probefahrt durchführen. Das ist zum Beispiel in unserem Fachgeschäft in Hohen Neuendorf möglich. Auch der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) kann klären, ob Sie ein Elektromobil im Alltag benötigen und selbstständig fahren können. Im Anschluss wird dann geprüft, ob Sie ein Elektromobil von der Krankenversicherung zur Seite gestellt bekommen. Der MDK ist aber nur für gesetzlich Versicherte zuständig. Sollten Sie privatversichert sein, wird sich die MEDICPROOF GmbH mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gut zu wissen!

Wenn Sie eine Pflegestufe beantragt haben, wird automatisch ein Pflegegutachten erstellt. Dafür kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause, um Ihre Selbstständigkeit mithilfe eines Punktesystems zu überprüfen. Davon können Sie womöglich ebenfalls ableiten, ob die Fahrt mit einem Elektromobil möglich ist.

Wann wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten gemacht?

Zur Prüfung der Fahrtauglichkeit kann auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beitragen. Viele kennen das Verfahren bei Verkehrssündern, die am Straßenverkehr unter Drogen- und Alkoholeinfluss teilgenommen haben. Eine MPU wird aber auch dazu genutzt, um zu überprüfen, inwieweit sich eine Behinderung auf die geistige Leistungsfähigkeit auswirkt. Wenn Sie beispielsweise einen Schlaganfall oder spastische Lähmungen hatten bzw. haben, kann das Gutachten feststellen, ob Sie in den Bereichen Belastbarkeit, Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung ausreichend fit sind, um ein Auto oder ein Elektromobil zu fahren. In der Regel wird ein solcher Test aber nur gefordert, wenn die Krankenkasse Kosten für das Gefährt übernehmen soll. Wenn Sie selbst ein Elektromobil anschaffen, obliegt es Ihnen, Ihre Fahrtüchtigkeit selbst einzuschätzen.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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