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Wo darf ich mit einem Elektromobil fahren?

Laut § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie mit einem Elektromobil überall dort fahren, wo auch Fußgängerverkehr zulässig ist. Allerdings gilt die Regel: Schrittgeschwindigkeit einhalten! Elektromobile, die mindestens 10 km/h fahren, dürfen auch auf Landwegen und Radwegen unterwegs sein.

Endlich flexibel, aber nicht alles ist erlaubt

Wenn Ihre Beine und Ihre Grundkondition nicht mehr bei großen Abenteuern mitspielen, kann ein Elektromobil Ihnen die wünschenswerte Flexibilität bieten. Mit einem Seniorenscooter können Sie lange Touren unternehmen und den Fußgängerweg, Radweg oder die Straße für sich erobern. Auch querfeldein können Sie unterwegs sein. Der Gesetzgeber hat jedoch einige Regeln aufgestellt, damit Sie und andere Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sein können. Im Folgenden möchten wir Ihnen gerne einen Überblick verschaffen, damit Sie mit Ihrem Elektromobil gesetzeskonform nach Lust und Laune auf Erkundungstour starten können.

Die Geschwindigkeit bestimmt Ihren Weg

Wenn Sie ein Elektromobil besitzen, dürfen Sie grundsätzlich überall dort fahren, wo auch Fußgänger unterwegs sind. Bürgersteige und Fußgängerzonen gehören also zu Ihrem Territorium. Das ermöglicht Ihnen viele Freiheiten. So können Sie nach Herzenslust in der Innenstadt shoppen gehen oder sich ein Eis kaufen. Besonders wichtig ist hier, dass Sie Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf diese Weise werden andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie auch auf der Straße oder dem Radweg fahren. Nämlich dann, wenn Ihr Seniorenmobil mindestens 10 km/h auf den Tacho bringt. Außerdem dürfen Sie kurzzeitig auf die Straße ausweichen, wenn kein Fußgängerweg vorhanden ist.

Gut zu wissen!

Auf der Autobahn hat Ihr Gefährt genauso wenig etwas zu suchen, wie auf einer Schnellstraße.

Video: Wo darf ich mit einem Elektromobil fahren?

Zebrastreifen: Autofahrer halten für Sie an

Wenn Sie munter mit Ihrem Seniorenmobil unterwegs sind, werden Sie früher oder später an einen Zebrastreifen gelangen. Einige Elektromobil-Nutzer sind dann verunsichert. Allerdings sind es die Autofahrer, die hier besondere Rücksicht üben müssen. An einem Zebrastreifen hat Ihr Gefährt schließlich Vorfahrt. Um auf Nummer sicherzugehen, sollten Sie jedoch vorsichtshalber anhalten und sich davon überzeugen, dass die Autofahrer Ihnen Vorrang gewähren. Im Zweifelsfall sollten Sie nicht auf Ihr Recht pochen, denn Sicherheit geht vor.

Kurz und knapp: Verkehrsregeln im Überblick

Die Gesetze sind zwar klar geregelt, aber nicht immer für Elektromobil-Fahrer auf einen Blick ersichtlich. Das möchten wir an dieser Stelle ändern. Folgende Verkehrsregeln gelten für Sie, wenn Sie mit dem Elektromobil unterwegs sind:

  • Sie dürfen dort fahren, wo Fußgänger erlaubt sind.
  • Sie müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Wenn kein Fußgängerweg parat steht, dürfen Sie auf die Straße oder den Radweg ausweichen.
  • Seniorenmobile mit mindestens 10 km/h können auf der Straße oder Radwegen gefahren werden.
  • Unter keinen Umständen dürfen Sie mit dem Gefährt auf die Autobahn oder Schnellstraße fahren.
  • Am Zebrastreifen haben Sie Vorfahrt.

Darf ich mit dem Elektromobil in den Einkaufsladen?

Der Elektroscooter nimmt Ihnen den Weg zum Einkaufsladen ab. Zudem können Sie mit dem cleveren Gefährt Ihre teilweise schweren Einkäufe mühelos transportieren. Vielen Nutzern stellt sich dabei automatisch die Frage, ob sie mit dem Elektromobil in den Einkaufsladen fahren dürfen. Grundsätzlich herrscht in Supermärkten das Hausrecht. Der Besitzer kann davon Gebrauch machen und selbst festlegen, wer den Laden betreten darf und wer nicht. Wenn es keine baulichen Besonderheiten gibt, spricht aber nichts gegen die Nutzung im Einkaufsladen. Sollten die Gänge im Supermarkt aber sehr eng oder es offensichtlich sein, dass sie andere Kunden damit entscheidend beeinträchtigen, könnte das Befahren mit dem Elektromobil zum Problem werden. Unser Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und fragen Sie vorab an der Kasse nach, ob Sie mit dem Seniorenmobil in den Laden dürfen. Auch ein telefonischer Kontakt oder eine E-Mail kann Ihnen die entscheidenden Informationen geben.

Alkohol am Steuer: Grenzwert unbedingt einhalten

Sie haben sich am Abend mit Freunden zu einem Bier verabredet? Ihr Seniorenmobil bringt Sie sicher zu Ihrem Treffpunkt. Damit Sie auch wohlbehalten wieder zu Hause ankommen, sollten Sie die Alkoholgrenzwerte einhalten. Was viele nämlich nicht wissen ist, dass Elektromobil-Nutzer die gleichen Alkoholgrenzwerte einhalten müssen wie Autofahrer.

Wurde bei Ihnen 0,5 bis 1,09 Promille nachgewiesen und das, obwohl Sie aktiv am Straßenverkehr teilgenommen haben, zieht das empfindliche Strafen nach sich. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit 500-1500 Euro bestraft, je nachdem, wie oft der Tatbestand schon erfüllt wurde. Zudem winken Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Sollten Sie sogar mit über 1,09 Promille im Blut erwischt worden sein, stellt das eine Straftat dar. In dem Fall droht Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.

Im § 315c StGB steht hierzu Folgendes:

„Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

[…] nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,

[…] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Gut zu wissen!

Wir raten Ihnen dazu, überhaupt keinen Alkohol zu konsumieren, wenn Sie mit Ihrem Elektromobil unterwegs sind. Mediziner beobachten immer wieder, dass Personen ganz unterschiedlich auf Alkohol reagieren. So können Sie auch Ausfallerscheinungen aufweisen, obwohl Sie nur wenig Alkohol konsumiert haben.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

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