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Elektromobile für Bus & Bahn (öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV)

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Elektromobile in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus & Bahn (ÖPNV)

Haben Fahrer eines Elektromobils einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme im öffentlichen Personennahverkehr? Dazu gibt es Gerichtsurteile, Pressestimmen, Stellungnahmen der Verkehrsbetriebe und auch endlich eine Lösung! – wir informieren über die aktuelle Situation.

 Öffentliche VerkehrsmittelIn vielen deutschen Städten dürfen Menschen, die mit einem Elektromobil unterwegs sind, seit 01. Januar 2016 weder Bus noch Bahn benutzen. Die Verkehrsbetriebe weisen auf das bestehende hohe Unfallrisiko hin. Die Empörung der Sozial- und Behindertenverbände ist groß – viele Betroffene ignorieren das Verbot.

Die Lösung

Seit Februar 2018 gibt es das Modell KYMCO McBus, welches extra für die Mitnahme in Bussen der öffentlichen Verkehrsmitteln entwickelt wurde.

Gestellte Anforderungen

  • Eine Achse muss gebremst sein (hier: Feststellbremse an Vorderachse, per Knopfdruck aktivierbar)
  • Gesamtgewicht inkl. Fahrer bis zu 300 kg (nur 85 kg Eigengewicht inkl. Batterien)
  • Maximale Länge von 120 cm

Das Elektromobil wurde für diesen Zweck erfolgreich vom TÜV zertifiziert.

Sicherheit geht vor

Ein Elektromobilfahrer aus Haltern hatte geklagt, weil er ohne Beförderung in Bus und Bahn in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Er wollte vor Gericht seinen Beförderungsanspruch durchsetzen, ist damit allerdings vorerst gescheitert.

WaageDas Verwaltungsgericht schloss sich der Argumentation der Verkehrsbetriebe zum Thema Elektromobil an. Diese wiesen in einer öffentlichen Untersuchung nach, dass die Beförderung der Elektromobile insbesondere in Linienbussen einer Gefahr für die Benutzer und die anderen Fahrgäste darstelle. Die möglichen Gefahren und das damit einhergehende Sicherheitsrisiko wurden vom Gericht höher bewertet, als die Bewegungsfreiheit der betroffenen Elektromobilfahrer.

Viele Betroffene können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. Sie empfinden das Ganze als Unverschämtheit. Sie sind auch nicht bereit, sich der Entscheidung ohne Widerstand zu beugen.

Gutachten der STUVA

vdv_verkehrsunternehmen-logoDas Gutachten zum Unfallrisiko hatte der VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmer) in Auftrag gegeben und veröffentlicht. Darin steht, dass Elektromobile in Bussen und Bahnen bei einer scharfen Bremsung umkippen können, wenn darauf jemand sitzt. Seitdem ist die Mitnahme von Elektro-Scootern in Städten wie Bochum, Duisburg, Köln, Dortmund, Gelsenkirchen sowie in Bottrop und Herne verboten. Die Düsseldorfer Rheinbahn befördert nur in Linienbussen keine Mobile mehr.

In dem veröffentlichten Gutachten steht aber auch, dass bei unbesetzten Seniorenmobilen keine Gefahr besteht, dass diese umkippen. Die Darstellungen im Gutachten basieren allerdings nicht auf eigenen Tests der STUVA (Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen).

Behindertenverbände sind empört

schild-barrierefreiVonseiten des Behindertenbeauftragten der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird der Beschluss der Verkehrsbetriebe "Schwachsinn" genannt. Das sei destruktiv, eine Katastrophe und eine Kampfansage an Menschen mit Behinderung, die nicht so einfach hinzunehmen ist.

In einer Stellungnahme dazu machen die Kölner Verkehrsbetriebe darauf aufmerksam, dass aufgrund des vorliegenden Gutachtens die Haftung bei den Verkehrsbetrieben liegt. Das Risiko kann und will das Unternehmen nicht eingehen. Ein entsprechender Umbau der Bahnen ist finanziell nicht machbar. Nun ist geplant, einen "Runden Tisch" einzurichten, bei dem die Betroffenen, die Hersteller der Elektromobile und die Krankenkassen gemeinsam nach Lösungen suchen.

Barrierefreiheit im Nahverkehr bis 2022

Die Gerichtsentscheidung und das vorläufige Verbot der Mitnahmen von Emobilen in öffentlichen Verkehrsmitteln können nur vorübergehend sein. Diese Diskriminierung von in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkten Personen ist völlig inakzeptabel. Laut UN-Behindertenrechtskonvention muss der gesamte Nahverkehr bis 2022 barrierefrei sein. Die Verkehrsbetriebe sind deutschlandweit in der Pflicht, sich entsprechende Lösungen zu überlegen. Die Landespolitik sollte finanzielle Mittel bereitstellen.

Die gute Nachricht

Die allgemeine Diskussion und die Proteste von Betroffenen haben Wirkung gezeigt. Seit dem 15. März 2017 gibt es eine neue Regelung. Nun sind Verkehrsbetriebe dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge so umzurüsten, sodass Seniorenmobile prinzipiell mitgenommen werden können.

Die Freude wird jedoch dadurch getrübt, dass die Fabrikate gewisse Anforderungen erfüllen müssen, damit der Transport sichergestellt ist. 

In Deutschland gibt es eine Beförderungspflicht für behinderte Personen inkl. Hilfsmittel

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr herrscht eine allgemeine Beförderungspflicht, wenn es um Personen mit Behinderungen geht. Darin eingeschlossen sind die erforderlichen Hilfsmittel wie Elektromobile, E-Scooter und E-Rollstühle.

Gut aufgehoben fühlen sich viele Menschen mit Behinderungen aber nicht, wenn sie mit ihren Hilfsmitteln in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden. Grund dafür ist, dass es bis heute in Straßenbahnen und Bussen keine Sicherheitsgurte gibt, mit denen die Hilfsmittel befestigt werden können. Die einzige Möglichkeit: Auf dem Seniorenmobil sitzen bleiben und sich in der Nähe festhalten.

Diese potenzielle Sicherheitslücke führte auch dazu, dass die Mitnahme von Hilfsmitteln infrage gestellt und durch das oben erwähnte technische Gutachten thematisiert wurde.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Fahrzeug erfüllen?

Die erlassene Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzenden Personen bedeutet nicht, dass automatisch jedes Gefährt in Bus und Co. mitgenommen werden darf. Vielmehr gibt es Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, bevor öffentliche Verkehrsmittel Sie und Ihr Hilfsmittel befördern dürfen. Der bundesweite Erlass, der am 15. März 2017 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass nur E-Mobile mit 4 Rädern, aufsitzender Person und speziellen Anforderungen an die Bremssysteme mitgenommen werden können.

Aber es geht noch weiter: Das Gewicht inklusive Fahrer darf 300 kg nicht überschreiten. Zudem muss das Fahrzeug so auf der Abstellfläche platziert werden, dass es hingegen der Fahrtrichtung steht. Um das umzusetzen, muss das Seniorenmobil rückwärts über die Rampe in den Bus oder die Straßenbahn manövriert werden. Wenn sich bereits Kinderwagen auf der Abstellfläche befinden, kann das zu einer echten Herausforderung für Betroffene werden.

Übrigens: Für Ihr Hilfsmittel in Form eines E-Scooters, Elektromobils oder E-Rollstuhls müssen Sie in Bus, Straßenbahn, U-Bahn oder S-Bahn kein Ticket lösen. Sofern Sie über einen speziellen Schwerbehindertenausweis verfügen, können auch Sie selbst kostenlos mit Bus und Bahn fahren.

Dreirädrige Elektromobile werden nicht mehr befördert

Der Erlass vom März 2017 sieht vor, dass alle dreirädrigen Elektromobile mit aufsitzender Person von Bussen und Straßenbahnen nicht mehr befördert werden. Experten argumentieren, dass die Gefährte bei Notbremsungen oder abrupten Fahrmanövern kippen oder ausdrehen könnten. Zudem ist es möglich, dass sie sich unkontrolliert in Bus und Bahn bewegen und so den Besitzer oder andere Fahrgäste gefährden. Da die jeweiligen Verkehrsbetriebe eigenständig über die Beförderungsmaßnahmen bestimmen können, sind regionale Einzellösungen möglich. Fragen Sie deshalb am besten bei Ihrem Verkehrsbetrieb nach, welche Voraussetzungen Ihr Elektromobil haben muss.

Voraussetzungen auf einen Blick

Noch immer ist die Diskussion um die Diskriminierung von Personen mit Elektromobilen hinsichtlich der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht beendet. Vor allem im Vergleich zu Fußgängern und Rollstuhlfahrern sehen sich viele Betroffene benachteiligt und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt.

Immerhin gibt es kein grundsätzliches Verbot zur Mitnahme von E-Mobilen, trotzdem muss Ihr Fahrzeug einige Voraussetzungen erfüllen.

  • Es muss mindestens 4 Räder besitzen, um die Kippsicherheit zu gewährleisten.
  • Es darf die maximale Länge von 120 cm nicht überschreiten, um gut rangieren zu können.
  • Ihr Gefährt darf - inkl. Ihrem Gewicht - nicht mehr als 300 kg wiegen.
  • Gefährliche Anbauten dürfen sich nicht am Fahrzeug befinden, eine genaue Definition steht noch aus.
  • Es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass Ihr Elektromobil rückwärts in das Verkehrsmittel einfahren kann.
  • Ihr Seniorenmobil muss eine Feststellbremse besitzen. Einige Verkehrsbetriebe akzeptieren auch eine Magnetbremse
  • Es muss Kräfte von bis zu 0,8 G bei Gefahrenbremsung und 0,5 G Querkräfte bei Kurvenfahrten aushalten können.
  • Ihr Elektromobil muss einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG aufweisen können.

Übrigens: Auch für Linienbusse gibt es eine Anforderung, denn sie müssen einen ausreichend großen Rollstuhlplatz zur Verfügung stellen. Dieser sollte mit einem mindestens 28 cm überstehenden Haltebügel in Richtung Gang ausgestattet sein. Die überwiegende Anzahl von Zügen stellt ebenfalls Stellplätze für Mobilitätshilfen zur Verfügung.

Das Problem

Die Voraussetzungen klingen zunächst einfach. Ein Fahrzeug zu finden, was all diese Anforderungen erfüllt, ist allerdings eine echte Herausforderung. Die maximale Länge von 120 cm macht es Betroffenen häufig besonders schwer, ein geeignetes Elektromobil zu finden. Ein faltbarer Miniscooter ist übrigens auch nicht immer die Lösung, da häufig das erforderliche dritte Bremssystem in Form einer Feststellbremse fehlt.

Die Lösung

Seit Februar 2018 gibt es das Modell KYMCO McBus, welches extra für die Mitnahme in Bussen der öffentlichen Verkehrsmitteln entwickelt wurde.

Gestellte Anforderungen

  • Eine Achse muss gebremst sein (hier: Feststellbremse an Vorderachse, per Knopfdruck aktivierbar)
  • Gesamtgewicht inkl. Fahrer bis zu 300 kg (nur 85 kg Eigengewicht inkl. Batterien)
  • Maximale Länge von 120 cm

Das Elektromobil wurde für diesen Zweck erfolgreich vom TÜV zertifiziert.

Kymco Super HMV – geeignet für Bus und Bahn

Sperrige und vierrädrige Elektromobile sind häufig schwer zu manövrieren. Eine einfache Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist damit nicht möglich. MC Seniorenprodukte liegt Ihre Mobilität am Herzen. Deshalb möchten wir Ihnen heute ein Seniorenmodell vorstellen, welches sich optimal zur Beförderung in Bus und Bahn eignet. Der Hersteller KYMCO hat ein E-Mobil entwickelt, welches alle Anforderungen erfüllt. Es ist genau 120 cm lang und lässt mit seinen leichten 85 Kilo genügend Spielraum für Ihr Eigengewicht. Das KYMCO Super HMV ist besonders wendig und kann einfach in das öffentliche Verkehrsmittel eingefahren sowie platziert werden. Auf Komfort müssen Sie trotzdem nicht verzichten, denn das Elektromobil verfügt über eine Federung und die Möglichkeit, sowohl die Sitzbreite als auch die Sitztiefe zu verstellen. Natürlich darf auch die Beleuchtung nach StVO nicht fehlen. Im Lieferumfang sind Elektromobil, wartungsfreie Batterien, Korb, Ladegerät und Handbuch enthalten.

Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die Anforderungen

Viele Beförderer achten penibel darauf, dass die Voraussetzungen an die Elektromobile eingehalten werden. Das führt dazu, dass Menschen, die auf das Hilfsmittel angewiesen sind, die Mitnahme schon wegen einiger Zentimeter verwehrt wird. Wenn Sie sich für ein anderes Modell entscheiden möchten, sollten Sie deshalb unbedingt auf die Gesamtlänge und auf die Wendigkeit achten. Auch wenn Sie derzeit nicht planen, entferntere Ausflüge zu machen, schadet es nicht, vorzusorgen. So können Sie Ihr Elektromobil im Alltag aufgrund des geringen Eigengewichts und der guten Manövrierfähigkeit im Supermarkt um die Ecke oder bei Arztbesuchen nutzen. Wenn Sie doch mal Lust auf eine weitere Reise haben, unterstützt Sie Ihr Seniorenmobil beim Anstehen in Warteschlangen oder in den Verkehrsmitteln. Schließlich haben Sie ganz unkompliziert immer Ihren eigenen Sitzplatz dabei und sind so nicht darauf angewiesen, dass andere Menschen Sie vorlassen oder Ihnen eine Sitzgelegenheit freiräumen.

Mit Bus und Bahn die eigene Reichweite erweitern

Bis zu 30 km Reichweite besitzt Ihr neues Elektromobil von KYMCO. Danach muss Ihr Abenteuer aber noch lange nicht vorbei sein. Satteln Sie auf Bus und Bahn um, um Ihren Wirkradius bedeutend zu vergrößern. So ist auch ein Besuch der Enkel in einer entfernteren Stadt oder ein Ausflug in ein Museum problemlos möglich. Selbst größere Distanzen können Ihnen keinen Strich mehr durch Ihre Planungen machen. Vorsichtshalber sollten Sie sich jedoch zuvor bei Ihren Verkehrsbetrieben über die jeweiligen Bestimmungen informieren, Noch immer bestehen einige von ihnen auf eine Vierradbremse, wohingegen Kinderwagen ohne Feststellbremse auskommen können und trotzdem befördert werden.

Daran sollten Sie denken, bevor es losgeht!

Um optimal auf die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln vorbereitet zu sein, gilt es an einige Materialien zu denken.

Tragen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit sich

Sie als Fahrer müssen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ mit sich führen oder aber das Elektromobil von Ihrer Krankenkasse verordnet bekommen haben.

Kennzeichnen Sie Ihr Elektrofahrzeug

Ihr Elektrofahrzeug muss eine Kennzeichnung tragen, damit klar ersichtlich ist, dass sich Ihr E-Mobil für die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln eignet. Eigens dafür gibt es die blaue Plakette, die Sie auf Ihr Seniorenmobil anbringen können. Es signalisiert, dass Ihr E-Scooter als Hilfsmittel für eine Beförderung zugelassen ist. Anhand der entsprechenden Plakette an ÖPNV-Bussen können Sie wiederum erkennen, dass das öffentliche Verkehrsmittel die Anforderungen erfüllt, um Sie und Ihr Hilfsmittel mitzunehmen.

Wenn Ihr Elektromobil die festgelegten Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Plakette unkompliziert beim BSK bestellen. Folgen Sie dazu einfach folgendem Link: https://shop.bsk-ev.org/Aufkleber_5

Müssen auch Flugzeuge Mobilitätshilfen befördern?

Elektromobile sind auch auf Flugreisen eine gute Unterstützung, denn mit ihnen können die langen Strecken bis zum Gate oder zum Ausgang bewältigt werden. Damit muss weder auf das Flughafenpersonal noch auf geliehene Rollstühle zurückgegriffen werden. Leichtes Gepäck kann auf dem Elektromobil verstaut werden, während sperrige Koffer entweder anderweitig transportiert oder neben dem Seniorenmobil gezogen werden.

Neben dem Nah- und Fernverkehr in Form von Bussen und Bahnen sind auch Fluggesellschaften sowie der Schiffsverkehr dazu angehalten, orthopädische Hilfsmittel, wozu Rollstühle und Elektromobile gehören, zu befördern. Zusätzliche Kosten fallen dafür nicht an. Einzige Voraussetzung: Die erforderliche Infrastruktur ist gegeben, um die Hilfsmittel mitnehmen zu können. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, bei der jeweiligen Fluggesellschaft vorab nachzufragen.

Wie sieht die Zukunft aus? Barrierefreiheit im Nahverkehr bis 2022

Die Gerichtsentscheidung und das vorläufige Verbot der Mitnahmen von E-Mobilen in öffentlichen Verkehrsmitteln können nur vorübergehend sein. Diese Diskriminierung von in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkten Personen ist völlig inakzeptabel. Laut UN-Behindertenrechtskonvention muss der gesamte Nahverkehr bis 2022 barrierefrei sein. Die Verkehrsbetriebe sind deutschlandweit in der Pflicht, sich entsprechende Lösungen zu überlegen. Die Landespolitik sollte finanzielle Mittel bereitstellen.

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Elektromobile für Bus & Bahn (öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV)

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Elektromobile in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus & Bahn (ÖPNV)

Haben Fahrer eines Elektromobils einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme im öffentlichen Personennahverkehr? Dazu gibt es Gerichtsurteile, Pressestimmen, Stellungnahmen der Verkehrsbetriebe und auch endlich eine Lösung! – wir informieren über die aktuelle Situation.

 Öffentliche VerkehrsmittelIn vielen deutschen Städten dürfen Menschen, die mit einem Elektromobil unterwegs sind, seit 01. Januar 2016 weder Bus noch Bahn benutzen. Die Verkehrsbetriebe weisen auf das bestehende hohe Unfallrisiko hin. Die Empörung der Sozial- und Behindertenverbände ist groß – viele Betroffene ignorieren das Verbot.

Die Lösung

Seit Februar 2018 gibt es das Modell KYMCO McBus, welches extra für die Mitnahme in Bussen der öffentlichen Verkehrsmitteln entwickelt wurde.

Gestellte Anforderungen

  • Eine Achse muss gebremst sein (hier: Feststellbremse an Vorderachse, per Knopfdruck aktivierbar)
  • Gesamtgewicht inkl. Fahrer bis zu 300 kg (nur 85 kg Eigengewicht inkl. Batterien)
  • Maximale Länge von 120 cm

Das Elektromobil wurde für diesen Zweck erfolgreich vom TÜV zertifiziert.

Sicherheit geht vor

Ein Elektromobilfahrer aus Haltern hatte geklagt, weil er ohne Beförderung in Bus und Bahn in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Er wollte vor Gericht seinen Beförderungsanspruch durchsetzen, ist damit allerdings vorerst gescheitert.

WaageDas Verwaltungsgericht schloss sich der Argumentation der Verkehrsbetriebe zum Thema Elektromobil an. Diese wiesen in einer öffentlichen Untersuchung nach, dass die Beförderung der Elektromobile insbesondere in Linienbussen einer Gefahr für die Benutzer und die anderen Fahrgäste darstelle. Die möglichen Gefahren und das damit einhergehende Sicherheitsrisiko wurden vom Gericht höher bewertet, als die Bewegungsfreiheit der betroffenen Elektromobilfahrer.

Viele Betroffene können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. Sie empfinden das Ganze als Unverschämtheit. Sie sind auch nicht bereit, sich der Entscheidung ohne Widerstand zu beugen.

Gutachten der STUVA

vdv_verkehrsunternehmen-logoDas Gutachten zum Unfallrisiko hatte der VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmer) in Auftrag gegeben und veröffentlicht. Darin steht, dass Elektromobile in Bussen und Bahnen bei einer scharfen Bremsung umkippen können, wenn darauf jemand sitzt. Seitdem ist die Mitnahme von Elektro-Scootern in Städten wie Bochum, Duisburg, Köln, Dortmund, Gelsenkirchen sowie in Bottrop und Herne verboten. Die Düsseldorfer Rheinbahn befördert nur in Linienbussen keine Mobile mehr.

In dem veröffentlichten Gutachten steht aber auch, dass bei unbesetzten Seniorenmobilen keine Gefahr besteht, dass diese umkippen. Die Darstellungen im Gutachten basieren allerdings nicht auf eigenen Tests der STUVA (Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen).

Behindertenverbände sind empört

schild-barrierefreiVonseiten des Behindertenbeauftragten der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird der Beschluss der Verkehrsbetriebe "Schwachsinn" genannt. Das sei destruktiv, eine Katastrophe und eine Kampfansage an Menschen mit Behinderung, die nicht so einfach hinzunehmen ist.

In einer Stellungnahme dazu machen die Kölner Verkehrsbetriebe darauf aufmerksam, dass aufgrund des vorliegenden Gutachtens die Haftung bei den Verkehrsbetrieben liegt. Das Risiko kann und will das Unternehmen nicht eingehen. Ein entsprechender Umbau der Bahnen ist finanziell nicht machbar. Nun ist geplant, einen "Runden Tisch" einzurichten, bei dem die Betroffenen, die Hersteller der Elektromobile und die Krankenkassen gemeinsam nach Lösungen suchen.

Barrierefreiheit im Nahverkehr bis 2022

Die Gerichtsentscheidung und das vorläufige Verbot der Mitnahmen von Emobilen in öffentlichen Verkehrsmitteln können nur vorübergehend sein. Diese Diskriminierung von in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkten Personen ist völlig inakzeptabel. Laut UN-Behindertenrechtskonvention muss der gesamte Nahverkehr bis 2022 barrierefrei sein. Die Verkehrsbetriebe sind deutschlandweit in der Pflicht, sich entsprechende Lösungen zu überlegen. Die Landespolitik sollte finanzielle Mittel bereitstellen.

Die gute Nachricht

Die allgemeine Diskussion und die Proteste von Betroffenen haben Wirkung gezeigt. Seit dem 15. März 2017 gibt es eine neue Regelung. Nun sind Verkehrsbetriebe dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge so umzurüsten, sodass Seniorenmobile prinzipiell mitgenommen werden können.

Die Freude wird jedoch dadurch getrübt, dass die Fabrikate gewisse Anforderungen erfüllen müssen, damit der Transport sichergestellt ist. 

In Deutschland gibt es eine Beförderungspflicht für behinderte Personen inkl. Hilfsmittel

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr herrscht eine allgemeine Beförderungspflicht, wenn es um Personen mit Behinderungen geht. Darin eingeschlossen sind die erforderlichen Hilfsmittel wie Elektromobile, E-Scooter und E-Rollstühle.

Gut aufgehoben fühlen sich viele Menschen mit Behinderungen aber nicht, wenn sie mit ihren Hilfsmitteln in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden. Grund dafür ist, dass es bis heute in Straßenbahnen und Bussen keine Sicherheitsgurte gibt, mit denen die Hilfsmittel befestigt werden können. Die einzige Möglichkeit: Auf dem Seniorenmobil sitzen bleiben und sich in der Nähe festhalten.

Diese potenzielle Sicherheitslücke führte auch dazu, dass die Mitnahme von Hilfsmitteln infrage gestellt und durch das oben erwähnte technische Gutachten thematisiert wurde.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Fahrzeug erfüllen?

Die erlassene Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzenden Personen bedeutet nicht, dass automatisch jedes Gefährt in Bus und Co. mitgenommen werden darf. Vielmehr gibt es Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, bevor öffentliche Verkehrsmittel Sie und Ihr Hilfsmittel befördern dürfen. Der bundesweite Erlass, der am 15. März 2017 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass nur E-Mobile mit 4 Rädern, aufsitzender Person und speziellen Anforderungen an die Bremssysteme mitgenommen werden können.

Aber es geht noch weiter: Das Gewicht inklusive Fahrer darf 300 kg nicht überschreiten. Zudem muss das Fahrzeug so auf der Abstellfläche platziert werden, dass es hingegen der Fahrtrichtung steht. Um das umzusetzen, muss das Seniorenmobil rückwärts über die Rampe in den Bus oder die Straßenbahn manövriert werden. Wenn sich bereits Kinderwagen auf der Abstellfläche befinden, kann das zu einer echten Herausforderung für Betroffene werden.

Übrigens: Für Ihr Hilfsmittel in Form eines E-Scooters, Elektromobils oder E-Rollstuhls müssen Sie in Bus, Straßenbahn, U-Bahn oder S-Bahn kein Ticket lösen. Sofern Sie über einen speziellen Schwerbehindertenausweis verfügen, können auch Sie selbst kostenlos mit Bus und Bahn fahren.

Dreirädrige Elektromobile werden nicht mehr befördert

Der Erlass vom März 2017 sieht vor, dass alle dreirädrigen Elektromobile mit aufsitzender Person von Bussen und Straßenbahnen nicht mehr befördert werden. Experten argumentieren, dass die Gefährte bei Notbremsungen oder abrupten Fahrmanövern kippen oder ausdrehen könnten. Zudem ist es möglich, dass sie sich unkontrolliert in Bus und Bahn bewegen und so den Besitzer oder andere Fahrgäste gefährden. Da die jeweiligen Verkehrsbetriebe eigenständig über die Beförderungsmaßnahmen bestimmen können, sind regionale Einzellösungen möglich. Fragen Sie deshalb am besten bei Ihrem Verkehrsbetrieb nach, welche Voraussetzungen Ihr Elektromobil haben muss.

Voraussetzungen auf einen Blick

Noch immer ist die Diskussion um die Diskriminierung von Personen mit Elektromobilen hinsichtlich der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht beendet. Vor allem im Vergleich zu Fußgängern und Rollstuhlfahrern sehen sich viele Betroffene benachteiligt und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt.

Immerhin gibt es kein grundsätzliches Verbot zur Mitnahme von E-Mobilen, trotzdem muss Ihr Fahrzeug einige Voraussetzungen erfüllen.

  • Es muss mindestens 4 Räder besitzen, um die Kippsicherheit zu gewährleisten.
  • Es darf die maximale Länge von 120 cm nicht überschreiten, um gut rangieren zu können.
  • Ihr Gefährt darf - inkl. Ihrem Gewicht - nicht mehr als 300 kg wiegen.
  • Gefährliche Anbauten dürfen sich nicht am Fahrzeug befinden, eine genaue Definition steht noch aus.
  • Es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass Ihr Elektromobil rückwärts in das Verkehrsmittel einfahren kann.
  • Ihr Seniorenmobil muss eine Feststellbremse besitzen. Einige Verkehrsbetriebe akzeptieren auch eine Magnetbremse
  • Es muss Kräfte von bis zu 0,8 G bei Gefahrenbremsung und 0,5 G Querkräfte bei Kurvenfahrten aushalten können.
  • Ihr Elektromobil muss einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG aufweisen können.

Übrigens: Auch für Linienbusse gibt es eine Anforderung, denn sie müssen einen ausreichend großen Rollstuhlplatz zur Verfügung stellen. Dieser sollte mit einem mindestens 28 cm überstehenden Haltebügel in Richtung Gang ausgestattet sein. Die überwiegende Anzahl von Zügen stellt ebenfalls Stellplätze für Mobilitätshilfen zur Verfügung.

Das Problem

Die Voraussetzungen klingen zunächst einfach. Ein Fahrzeug zu finden, was all diese Anforderungen erfüllt, ist allerdings eine echte Herausforderung. Die maximale Länge von 120 cm macht es Betroffenen häufig besonders schwer, ein geeignetes Elektromobil zu finden. Ein faltbarer Miniscooter ist übrigens auch nicht immer die Lösung, da häufig das erforderliche dritte Bremssystem in Form einer Feststellbremse fehlt.

Die Lösung

Seit Februar 2018 gibt es das Modell KYMCO McBus, welches extra für die Mitnahme in Bussen der öffentlichen Verkehrsmitteln entwickelt wurde.

Gestellte Anforderungen

  • Eine Achse muss gebremst sein (hier: Feststellbremse an Vorderachse, per Knopfdruck aktivierbar)
  • Gesamtgewicht inkl. Fahrer bis zu 300 kg (nur 85 kg Eigengewicht inkl. Batterien)
  • Maximale Länge von 120 cm

Das Elektromobil wurde für diesen Zweck erfolgreich vom TÜV zertifiziert.

Kymco Super HMV – geeignet für Bus und Bahn

Sperrige und vierrädrige Elektromobile sind häufig schwer zu manövrieren. Eine einfache Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist damit nicht möglich. MC Seniorenprodukte liegt Ihre Mobilität am Herzen. Deshalb möchten wir Ihnen heute ein Seniorenmodell vorstellen, welches sich optimal zur Beförderung in Bus und Bahn eignet. Der Hersteller KYMCO hat ein E-Mobil entwickelt, welches alle Anforderungen erfüllt. Es ist genau 120 cm lang und lässt mit seinen leichten 85 Kilo genügend Spielraum für Ihr Eigengewicht. Das KYMCO Super HMV ist besonders wendig und kann einfach in das öffentliche Verkehrsmittel eingefahren sowie platziert werden. Auf Komfort müssen Sie trotzdem nicht verzichten, denn das Elektromobil verfügt über eine Federung und die Möglichkeit, sowohl die Sitzbreite als auch die Sitztiefe zu verstellen. Natürlich darf auch die Beleuchtung nach StVO nicht fehlen. Im Lieferumfang sind Elektromobil, wartungsfreie Batterien, Korb, Ladegerät und Handbuch enthalten.

Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die Anforderungen

Viele Beförderer achten penibel darauf, dass die Voraussetzungen an die Elektromobile eingehalten werden. Das führt dazu, dass Menschen, die auf das Hilfsmittel angewiesen sind, die Mitnahme schon wegen einiger Zentimeter verwehrt wird. Wenn Sie sich für ein anderes Modell entscheiden möchten, sollten Sie deshalb unbedingt auf die Gesamtlänge und auf die Wendigkeit achten. Auch wenn Sie derzeit nicht planen, entferntere Ausflüge zu machen, schadet es nicht, vorzusorgen. So können Sie Ihr Elektromobil im Alltag aufgrund des geringen Eigengewichts und der guten Manövrierfähigkeit im Supermarkt um die Ecke oder bei Arztbesuchen nutzen. Wenn Sie doch mal Lust auf eine weitere Reise haben, unterstützt Sie Ihr Seniorenmobil beim Anstehen in Warteschlangen oder in den Verkehrsmitteln. Schließlich haben Sie ganz unkompliziert immer Ihren eigenen Sitzplatz dabei und sind so nicht darauf angewiesen, dass andere Menschen Sie vorlassen oder Ihnen eine Sitzgelegenheit freiräumen.

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Daran sollten Sie denken, bevor es losgeht!

Um optimal auf die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln vorbereitet zu sein, gilt es an einige Materialien zu denken.

Tragen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit sich

Sie als Fahrer müssen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ mit sich führen oder aber das Elektromobil von Ihrer Krankenkasse verordnet bekommen haben.

Kennzeichnen Sie Ihr Elektrofahrzeug

Ihr Elektrofahrzeug muss eine Kennzeichnung tragen, damit klar ersichtlich ist, dass sich Ihr E-Mobil für die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln eignet. Eigens dafür gibt es die blaue Plakette, die Sie auf Ihr Seniorenmobil anbringen können. Es signalisiert, dass Ihr E-Scooter als Hilfsmittel für eine Beförderung zugelassen ist. Anhand der entsprechenden Plakette an ÖPNV-Bussen können Sie wiederum erkennen, dass das öffentliche Verkehrsmittel die Anforderungen erfüllt, um Sie und Ihr Hilfsmittel mitzunehmen.

Wenn Ihr Elektromobil die festgelegten Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Plakette unkompliziert beim BSK bestellen. Folgen Sie dazu einfach folgendem Link: https://shop.bsk-ev.org/Aufkleber_5

Müssen auch Flugzeuge Mobilitätshilfen befördern?

Elektromobile sind auch auf Flugreisen eine gute Unterstützung, denn mit ihnen können die langen Strecken bis zum Gate oder zum Ausgang bewältigt werden. Damit muss weder auf das Flughafenpersonal noch auf geliehene Rollstühle zurückgegriffen werden. Leichtes Gepäck kann auf dem Elektromobil verstaut werden, während sperrige Koffer entweder anderweitig transportiert oder neben dem Seniorenmobil gezogen werden.

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Trendmobil Cordis HMV (6 km/h) rot - Elektromobil neuwertig
TRENDMOBIL Trendmobil Cordis HMV (6 km/h) Seniorenmobil...
Es handelt sich hierbei um ein sehr gut erhaltenes Elektromobil Trendmobil Cordis HMV 6 km/h in der Farbe Rot. Der Zustand ist optisch / technisch sehr gut, siehe Bilder.
  • optisch / technisch sehr gut + Gewährleistung
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Pride Kolja HMV
Pride Bus & Bahn Senioren-Scooter Pride Kolja HMV (6...
✔️ Vorführmobil ✔️ 24 Monate Gewährleistung ✔️ werkstattgeprüft ✔️ Bus & ÖPNV tauglich ✔️ Zustand = wie neu ✔️ optisch & technisch einwandfrei
  • ÖPNV tauglich
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Pride Kolja Ultra (10 km/h) blau - Elektromobil ÖPNV
Pride Pride Kolja Ultra (10 km/h) blau ÖPNV Elektromobil
Das Elektromobil Pride Kolja Ultra besticht durch ein dezentes Design und schmeichelt mit blauen Farbtönen. Das hochwertige Produkt der Kompaktklasse präsentiert sich als eines der wendigsten Mobile in unserem Sortiment.
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Pride Kolja HMV (6 km/h) Bus und ÖPNV - Elektromobil
Pride Pride Kolja HMV (6 km/h) Bus und ÖPNV Elektromobil
Besonderheiten: Deltalenker, Kapitänssitz, Vollfederung, zweites unabhängiges Bremssystem, Armlehnen in der Breite verstellbar, Lenksäule hydraulisch klappbar

  • Vollfederung
  • Kapitänssitz
  • Deltalenker
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Pride Kolja (6 km/h) weiß - neuwertiges Elektromobil - Bus ÖPNV
Pride Pride Kolja (6 km/h) weiß – neuwertiges Bus...
Wir verkaufen ein absolut neuwertiges Elektromobil Pride Kolja 6 km/h als Vorführmobil mit 24 Monaten Gewährleistung. Der Zustand ist optisch / technisch wie neu, siehe Bilder.
  • Vorführer = 544 € sparen gegenüber Neukauf
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Drive ST 4 D2G Plus
DRIVE Drive ST 4D Plus (12 km/h) Premium-Elektromobil...
Modern, kompakt, platzsparend, bequem, sicher. 
  • Bus & Bahn geeignet
  • Spiegel + Korb serienmäßig
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Drive BL350 Envoy (6 km/h) Bus und ÖPNV Elektromobil
DRIVE Drive BL350 Envoy (6 km/h) Bus und ÖPNV...
Der Drive BL350 Envoy hat eine Reichweite mit bis zu 35 km und ist mit bis zu 160 kg Gesamtgewicht belastbar. Weitere Besonderheiten sind sein starker 400 Watt Motor sowie der in Höhe und Tiefe einstellbare Kapitänssitz.
  • für Bus & ÖPNV
  • Kapitänssitz
  • 400 Watt Motor
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Trendmobil Cordis HMV (6 km/h) rotes Bus und ÖPNV Elektromobil
TRENDMOBIL Trendmobil Cordis HMV (6 km/h) rotes Bus und...
Der Trendmobil Cordis ermöglicht es Ihnen, Dank der ÖPNV Zulassung mit Bus und Bahn noch weitere Strecken zurücklegen zu können.  
  • Bus & ÖPNV tauglich
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Trendmobil Cordis HMV (6 km/h) rot– neuwertiges Elektromobil
TRENDMOBIL Vorführ-Senioren-Scooter Trendmobil Cordis HMV...
✔️ 24 Monate Gewährleistung ✔️ Bus & ÖPNV tauglich ✔️ Zustand = wie neu ✔️ optisch & technisch einwandfrei ✔️ werkstattgeprüft
  • ÖPNV tauglich
  • 24 Monate Gewährleistung
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KYMCO Super HMV (6 km/h) Bus und Bahn - Elektromobil
KYMCO Healthcare KYMCO Super HMV (6 km/h) Bus und ÖPNV Elektromobil
Das zerlegbare Elektromobil Kymco Super ist zur Mitnahme in Bus und Bahn zugelassen. Das Mobil ist in den Farben Rot und Blau verfügbar. 
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KYMCO McFox (12 km/h) – Elektromobil
KYMCO Healthcare Elektromobil KYMCO McFox (12 km/h)
Der taiwanische Hersteller des Elektromobils McFox heißt KYMCO Healthcare, ist bereits seit mehr als 50 Jahren auf dem Markt und stellt unter anderem auch Motoroller her.
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